Bei der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung läuft Ihr Vertrag für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und lässt sich täglich im Kundenportal oder in Textform kündigen. Wir zeigen, wie sich der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert, welche Kündigungsfristen für Sie und den Versicherer gelten und wann der Vertrag bei Wegfall des versicherten Interesses oder im Todesfall endet.
1. Vertragsdauer und Kündigungsrecht
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum geschlossen. Sie können ihn täglich im Kundenportal oder in Textform (z. B. per E-Mail) kündigen. Die Kündigung wird am gewünschten Kündigungstag um 24 Uhr wirksam.
2. Automatische Vertragsverlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn weder uns noch Ihnen eine Kündigung des Vertrages zugegangen ist.
Um die automatische Vertragsverlängerung zu verhindern, gelten folgende Fristen:
- Sie als Versicherungsnehmer:in müssen spätestens einen Monat vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres kündigen.
- Wir als Versicherer müssen spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
3. Vertragsende bei Wegfall versicherter Interessen
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des Interesses erfahren.
Im Falle Ihres Todes endet das Vertragsverhältnis in dem Zeitpunkt, in dem wir von der vollständigen und dauerhaften Haushaltsauflösung erfahren, spätestens jedoch sechs Monate nach Ihrem Tod. Etwas anderes gilt dann, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe Ihre Wohnung in derselben Weise nutzt wie Sie.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag läuft zunächst für den vereinbarten Zeitraum. Kündigen Sie nicht, verlängert er sich bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr automatisch um ein weiteres Jahr. Für Ihre Kündigung haben Sie mehr Zeit als der Versicherer: Sie müssen bis einen Monat vor Ablauf kündigen, der Versicherer bereits drei Monate vorher. Zusätzlich können Sie täglich über das Kundenportal oder in Textform kündigen. Entfällt das versicherte Interesse dauerhaft oder tritt der Todesfall ein, endet der Vertrag zu den beschriebenen Zeitpunkten.
Häufige Fragen
Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag täglich im Kundenportal oder in Textform, zum Beispiel per E-Mail, kündigen. Die Kündigung wird am gewünschten Kündigungstag um 24 Uhr wirksam.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn weder Ihnen noch dem Versicherer eine Kündigung zugegangen ist.
Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten, um die Verlängerung zu verhindern?
Als Versicherungsnehmer:in müssen Sie spätestens einen Monat vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres kündigen. Der Versicherer muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
Was passiert mit dem Vertrag im Todesfall?
Das Vertragsverhältnis endet in dem Zeitpunkt, in dem der Versicherer von der vollständigen und dauerhaften Haushaltsauflösung erfährt, spätestens jedoch sechs Monate nach Ihrem Tod. Etwas anderes gilt, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe Ihre Wohnung in derselben Weise nutzt wie Sie.
Was geschieht, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt ein versichertes Interesse nach Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses erfährt.