Bei der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung erfahren Sie, was passiert, wenn fällige Beiträge nicht per SEPA-Lastschrift vom Konto eingezogen werden können: Wann ein von Ihnen zu vertretender Grund vorliegt, ab wann eine Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens verlangt werden kann und welche Bearbeitungsgebühren auf Sie zukommen können.
Können wir die fälligen Beiträge nicht zu den vereinbarten Terminen per SEPA-Lastschriftverfahren vom angegebenen Konto einziehen und liegt der Grund dafür bei Ihnen, so sind wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen.
Ein von Ihnen zu vertretender Grund liegt z. B. vor, wenn:
- das Konto nicht ausreichend gedeckt ist
- Sie der Abbuchung widersprechen
Die durch Geldinstitute erhobenen Bearbeitungsgebühren für nicht eingelöste Abbuchungen können wir Ihnen in Rechnung stellen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Beitrag nicht per Lastschrift eingezogen werden kann und Sie den Grund dafür zu verantworten haben, kann der Versicherer verlangen, dass Sie künftig auf anderem Weg zahlen. Zusätzlich können Gebühren, die die Bank für eine geplatzte Abbuchung berechnet, an Sie weitergegeben werden. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn der Beitrag nicht abgebucht werden kann?
Liegt der Grund dafür bei Ihnen, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen.
Wann liegt ein von mir zu vertretender Grund vor?
Zum Beispiel, wenn das Konto nicht ausreichend gedeckt ist oder wenn Sie der Abbuchung widersprechen.
Muss ich für eine geplatzte Abbuchung Gebühren zahlen?
Die durch Geldinstitute erhobenen Bearbeitungsgebühren für nicht eingelöste Abbuchungen kann der Versicherer Ihnen in Rechnung stellen.
Kann ich weiterhin per Lastschrift zahlen?
Wenn der Einzug aus einem von Ihnen zu vertretenden Grund nicht möglich war, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen.