In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung entsteht der Anspruch auf den ersten Beitrag mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn, frühestens mit Zugang des Versicherungsscheins. Wer innerhalb von zwei Wochen zahlt, sichert sich den Schutz ab dem vereinbarten Datum – bei verspäteter Zahlung verschiebt sich der Beginn und der Versicherer kann sogar vom Vertrag zurücktreten.
Der Anspruch auf den ersten Beitrag entsteht mit dem vereinbarten Beginn der Versicherung, frühestens jedoch mit dem Zugang des Versicherungsscheins.
Rechtzeitige Zahlung:
Sie zahlen den Beitrag rechtzeitig, wenn Sie ihn innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins überweisen bzw. der Beitrag bis zu diesem Zeitpunkt vom angegebenen Konto abgebucht werden kann und Sie der Abbuchung nicht widersprechen.
Folgen einer verspäteten Zahlung:
- Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins, beginnt der Versicherungsschutz abweichend von Ziffer 14 erst mit dem Datum Ihrer Zahlung.
- Nur wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Nichtzahlung bzw. verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben, beginnt der Versicherungsschutz wie vereinbart.
Rücktrittsrecht des Versicherers:
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, sind wir berechtigt, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Dieses Recht haben wir nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung bzw. verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
Was bedeutet das konkret?
Der erste Beitrag wird fällig, sobald Ihre Versicherung beginnt – frühestens aber, wenn Sie den Versicherungsschein erhalten haben. Überweisen oder bezahlen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins, gilt Ihr Schutz wie vereinbart. Zahlen Sie später, startet der Schutz erst am Tag Ihrer Zahlung. Können Sie nachweisen, dass Sie die Verzögerung nicht selbst verschuldet haben, bleibt es beim vereinbarten Beginn.
Häufige Fragen
Wann entsteht der Anspruch auf den ersten Beitrag?
Der Anspruch entsteht mit dem vereinbarten Beginn der Versicherung, frühestens jedoch mit dem Zugang des Versicherungsscheins.
Wann gilt der erste Beitrag als rechtzeitig gezahlt?
Sie zahlen rechtzeitig, wenn Sie den Beitrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins überweisen bzw. der Beitrag bis zu diesem Zeitpunkt vom angegebenen Konto abgebucht werden kann und Sie der Abbuchung nicht widersprechen.
Was passiert, wenn ich nicht innerhalb von zwei Wochen zahle?
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins, beginnt der Versicherungsschutz abweichend von Ziffer 14 erst mit dem Datum Ihrer Zahlung.
Kann der Versicherungsschutz trotz verspäteter Zahlung wie vereinbart beginnen?
Ja, aber nur wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Nichtzahlung bzw. verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
Kann der Versicherer bei nicht rechtzeitiger Zahlung zurücktreten?
Ja. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, ist der Versicherer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung bzw. verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.