Bei der Andsafe Hausratversicherung zahlen Sie Ihre Beiträge je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus – und die Versicherungsperiode entspricht dabei stets Ihrer gewählten Zahlungsperiode. Lesen Sie hier außerdem, in welchem Fall der Versicherer künftig eine jährliche Zahlung verlangen darf.
1. Zahlungs- und Versicherungsperiode
Je nach Vereinbarung zahlen Sie uns die Beiträge im Voraus (Zahlungsperiode). Möglich sind folgende Zahlungsweisen:
- für einen Monat
- für ein Vierteljahr
- für ein halbes Jahr
- für ein ganzes Jahr
Die Versicherungsperiode entspricht der vereinbarten Zahlungsperiode.
2. Umstellung der Zahlungsperiode
Haben wir vereinbart, dass Sie die Beiträge jeweils für einen Monat, ein Vierteljahr oder ein halbes Jahr zahlen, und geraten Sie mit der Zahlung eines Beitrags in Verzug, sind wir berechtigt, die Beiträge künftig jeweils für ein ganzes Jahr von Ihnen zu verlangen.
Je nach Vereinbarung zahlen Sie uns die Beiträge jeweils für einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein ganzes Jahr im Voraus (Zahlungsperiode). Die Versicherungsperiode entspricht der vereinbarten Zahlungsperiode.
Was bedeutet das konkret?
Sie können selbst wählen, in welchem Rhythmus Sie Ihre Beiträge zahlen – von monatlich bis jährlich. Der gewählte Zahlungsrhythmus bestimmt gleichzeitig die Versicherungsperiode. Wichtig zu wissen: Wenn Sie unterjährig zahlen und mit einer Zahlung in Verzug geraten, kann der Versicherer künftig eine jährliche Zahlung verlangen.
Häufige Fragen
Welche Zahlungsweisen sind bei der Andsafe Hausratversicherung möglich?
Je nach Vereinbarung können Sie die Beiträge für einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein ganzes Jahr im Voraus zahlen.
Wie lange ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode entspricht der vereinbarten Zahlungsperiode.
Was passiert bei einem Zahlungsverzug bei unterjähriger Zahlung?
Wenn Sie die Beiträge für einen Monat, ein Vierteljahr oder ein halbes Jahr zahlen und mit der Zahlung eines Beitrags in Verzug geraten, ist der Versicherer berechtigt, die Beiträge künftig jeweils für ein ganzes Jahr zu verlangen.
Muss ich die Beiträge im Voraus zahlen?
Ja, die Beiträge werden je nach vereinbarter Zahlungsperiode im Voraus gezahlt.