Taucht bei der Andsafe Hausratversicherung eine abhandengekommene Sache wieder auf, hängt Ihr Anspruch davon ab, ob dies vor oder nach der vollständigen Entschädigung geschieht. Sie erfahren, welche Fristen von zwei Wochen, welche Mitteilungspflichten und welche Wahlrechte gelten – und was bei beschädigten Sachen oder kraftlos erklärten Wertpapieren zu beachten ist.
1. Rückerhalt von Sachen
Ist es Ihnen möglich, den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurück zu erlangen, ohne dass Sie davon Gebrauch machen, gilt die Sache als zurückerhalten.
2. Mitteilungspflicht
Erlangen wir oder Sie Kenntnis über den Verbleib abhandengekommener Sachen, ist dies der anderen Vertragspartei unverzüglich in Textform (z. B. per E-Mail) mitzuteilen.
3. Rückerhalt der Sache vor vollständiger Entschädigung
Taucht die abhandengekommene Sache wieder auf, bevor wir Sie vollständig entschädigt haben, behalten Sie den Anspruch auf die Entschädigung, wenn Sie uns die Sache innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellen.
Andernfalls ist eine zwischenzeitlich geleistete Entschädigung für die Sache zurückzuzahlen. Das gilt auch für eine anteilig geleistete Entschädigung.
4. Rückerhalt der Sache nach vollständiger Entschädigung
Taucht die abhandengekommene Sache wieder auf, nachdem wir Sie vollständig entschädigt haben, werden wir Ihnen mitteilen, dass Sie nunmehr folgende Handlungsoptionen haben:
- Sie zahlen uns die Entschädigung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unserer Mitteilung zurück und behalten die Sache.
- Sie stellen uns die Sache innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt unserer Mitteilung zur Verfügung und behalten die Entschädigung. Dabei bedeutet zur Verfügung stellen, dass Sie uns den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte übertragen, die Ihnen an der Sache zustehen. Diese Option setzt voraus, dass die Sache in vollständiger Höhe des Versicherungswerts entschädigt wurde. Wurde sie nur in anteiliger Höhe des Versicherungswerts entschädigt, müssen Sie die Sache stattdessen im Einvernehmen mit uns öffentlich meistbietend verkaufen lassen. Wir erhalten dann von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten höchstens den Anteil, den wir Ihnen als Entschädigung gezahlt hatten.
Nehmen Sie Ihr Wahlrecht nicht innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt unserer Mitteilung wahr, geht das Recht auf uns über.
5. Rückerhalt beschädigter Sachen
Taucht die abhandengekommene Sache in beschädigten Zustand wieder auf, können Sie auch die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten verlangen oder behalten.
6. Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren
Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie bei Zurückerlangung des Wertpapiers. Sie können die Entschädigung jedoch behalten, soweit Ihnen bei der Rückabwicklung durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn gestohlene oder verlorene Gegenstände wieder auftauchen, kommt es darauf an, ob Sie bereits Geld von der Versicherung erhalten haben. Tauchen die Sachen auf, bevor Sie vollständig entschädigt wurden, dürfen Sie die Entschädigung behalten, wenn Sie die Gegenstände innerhalb von zwei Wochen übergeben. Sind Sie schon voll entschädigt, dürfen Sie wählen: entweder die Sache behalten und das Geld zurückzahlen oder die Sache übergeben und das Geld behalten. Für die Entscheidung haben Sie zwei Wochen Zeit. Bei beschädigten Sachen und bei kraftlos erklärten Wertpapieren gelten ergänzende Regelungen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn eine gestohlene Sache vor der vollständigen Entschädigung wieder auftaucht?
Sie behalten den Anspruch auf die Entschädigung, wenn Sie die Sache innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellen. Andernfalls ist eine zwischenzeitlich geleistete Entschädigung – auch eine anteilig geleistete – zurückzuzahlen.
Welche Optionen habe ich, wenn die Sache nach vollständiger Entschädigung wieder auftaucht?
Sie können die Entschädigung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unserer Mitteilung zurückzahlen und die Sache behalten, oder Sie stellen uns die Sache innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung und behalten die Entschädigung. Nehmen Sie Ihr Wahlrecht nicht innerhalb dieser Frist wahr, geht das Recht auf uns über.
Muss ich das Wiederauftauchen einer Sache melden?
Ja. Erlangen wir oder Sie Kenntnis über den Verbleib abhandengekommener Sachen, ist dies der anderen Vertragspartei unverzüglich in Textform (z. B. per E-Mail) mitzuteilen.
Was gilt, wenn die Sache beschädigt wieder auftaucht?
Taucht die abhandengekommene Sache in beschädigtem Zustand wieder auf, können Sie auch die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten verlangen oder behalten.
Was passiert bei kraftlos erklärten Wertpapieren?
Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie bei Zurückerlangung des Wertpapiers. Die Entschädigung dürfen Sie jedoch behalten, soweit Ihnen durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.