In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung beginnt der Versicherungsschutz an dem im Versicherungsschein genannten Tag – endet ein Vorvertrag am selben Tag um 12:00 Uhr, startet der Schutz nahtlos zu diesem Zeitpunkt. Erfahren Sie hier auch, welche Ausnahme bei nicht rechtzeitiger Beitragszahlung gilt.
Der Versicherungsschutz beginnt an dem Tag, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Läuft der Vertrag bei einem Vorversicherer am gleichen Tag bereits um 12:00 Uhr ab, beginnt der Versicherungsschutz um 12:00 Uhr.
Ausnahme bei nicht rechtzeitiger Beitragszahlung:
Etwas anderes gilt, wenn Sie den Erst- oder Einmalbeitrag nicht rechtzeitig zahlen. In diesem Fall richtet sich der Versicherungsbeginn nach Beitrag „Zahlung des ersten Beitrags“.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Hausrat ist grundsätzlich ab dem Datum geschützt, das in Ihrem Versicherungsschein steht. Endet ein bestehender Vorvertrag am selben Tag mittags, greift der neue Schutz nahtlos ab 12:00 Uhr. Nur wenn der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird, verschiebt sich der Beginn – dann gilt die Regelung zur Zahlung des ersten Beitrags.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz der Hausratversicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt an dem Tag, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Was gilt, wenn ein Vorvertrag am selben Tag um 12:00 Uhr endet?
Läuft der Vertrag bei einem Vorversicherer am gleichen Tag bereits um 12:00 Uhr ab, beginnt der Versicherungsschutz um 12:00 Uhr.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Zahlen Sie den Erst- oder Einmalbeitrag nicht rechtzeitig, richtet sich der Versicherungsbeginn nach dem Beitrag „Zahlung des ersten Beitrags“.