Bei der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung entscheidet die Aufbewahrung über die Höhe der Entschädigung für Wertsachen: In einem anerkannten, verschlossenen Wertschutzschrank sind bis zu 40 Prozent der Versicherungssumme geschützt, während außerhalb gestaffelte Höchstgrenzen für Bargeld, Schmuck und Wertpapiere gelten.
Wurden Wertsachen beschädigt, vernichtet oder entwendet, hängt die Höhe der Entschädigung davon ab, ob die Sachen in einem verschlossenen Wertschutzschrank sicher aufbewahrt wurden oder nicht.
Was gilt als Wertschutzschrank?
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind.
- Freistehende Wertschutzschränke müssen mindestens 200 kg wiegen.
- Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, gelten die im Schrank aufbewahrten Wertsachen als nicht ausreichend gesichert.
Wertsachen in Wertschutzschränken:
Die Entschädigung pro Versicherungsfall ist auf maximal 40 Prozent der Versicherungssumme begrenzt, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks:
Je Versicherungsfall gelten folgende Entschädigungsgrenzen:
- 500 Euro für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt;
- 1.000 Euro insgesamt für Wertpapiere (z. B. Sparbücher) und sonstige Urkunden;
- 1.000 Euro insgesamt für Antiquitäten, Schmuck, Armbanduhren Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin.
Was bedeutet das konkret?
Ob und in welcher Höhe Wertsachen ersetzt werden, hängt maßgeblich von der Aufbewahrung ab. Bewahren Sie Wertsachen in einem anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrank auf, ist ein höherer Anteil der Versicherungssumme geschützt. Liegen die Sachen dagegen frei außerhalb eines solchen Schranks, greifen niedrigere Höchstbeträge – gestaffelt nach Art der Wertsache. Es lohnt sich daher, die Anforderungen an den Schrank genau zu beachten.
Häufige Fragen
Wovon hängt die Höhe der Entschädigung für Wertsachen ab?
Sie hängt davon ab, ob die Wertsachen in einem verschlossenen Wertschutzschrank sicher aufbewahrt wurden oder nicht.
Welche Anforderungen muss ein freistehender Wertschutzschrank erfüllen?
Er muss durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sein und mindestens 200 kg wiegen. Bei geringerem Gewicht muss er nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein.
Wie hoch ist die Entschädigung für Wertsachen im Wertschutzschrank?
Sie ist pro Versicherungsfall auf maximal 40 Prozent der Versicherungssumme begrenzt, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Welche Grenzen gelten für Wertsachen außerhalb eines Wertschutzschranks?
Je Versicherungsfall gelten 500 Euro für Bargeld und geladene Geldbeträge, 1.000 Euro insgesamt für Wertpapiere und sonstige Urkunden sowie 1.000 Euro insgesamt für Antiquitäten, Schmuck, Armbanduhren, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und alle Sachen aus Gold oder Platin.
Was passiert, wenn der Wertschutzschrank die Voraussetzungen nicht erfüllt?
Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, gelten die im Schrank aufbewahrten Wertsachen als nicht ausreichend gesichert.