Bei der Andsafe Hausratversicherung entsteht eine Unterversicherung, sobald die vorgegebene Versicherungssumme samt vereinbarter Vorsorgesummen vor dem Versicherungsfall niedriger als der Versicherungswert ist. Erfahren Sie, wie die Entschädigung dann anteilig gekürzt wird, wie die Berechnungsformel lautet und welche Rolle Entschädigungsgrenzen und Selbstbehalte spielen.
Ist die von Ihnen vorgegebene Versicherungssumme einschließlich vereinbarter Vorsorgesummen unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert, besteht eine Unterversicherung.
Kürzung der Entschädigungsleistung:
Im Falle einer Unterversicherung wird die ermittelte Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme (zzgl. eines vereinbarten Vorsorgebetrages) zum Versicherungswert wie folgt gekürzt:
Entschädigung = (Schadenbetrag × Versicherungssumme) / Versicherungswert
Also: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Begrenzte Entschädigung für einzelne Sachen:
Ist die Entschädigung für einen Teil der versicherten Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt, so werden bei der Ermittlung der Versicherungswerte maximal diese Entschädigungsgrenzen berücksichtigt. Ergibt sich daraus dann eine Unterversicherung, erfolgt die Kürzung so, wie beschrieben.
Selbstbehalte:
Von der ermittelten Entschädigungsleistung werden die vereinbarten Selbstbehalte unverändert abgezogen.
Was bedeutet das konkret?
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die versicherte Summe kleiner ist als der eigentliche Wert des versicherten Hausrats. In diesem Fall zahlt der Versicherer im Schadenfall nicht den vollen Betrag, sondern kürzt die Entschädigung anteilig – im gleichen Verhältnis, in dem die Versicherungssumme hinter dem Versicherungswert zurückbleibt. Ein passend gewählter Versicherungswert hilft, eine solche Kürzung zu vermeiden.
Häufige Fragen
Wann liegt eine Unterversicherung vor?
Eine Unterversicherung besteht, wenn die von Ihnen vorgegebene Versicherungssumme einschließlich vereinbarter Vorsorgesummen unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls niedriger ist als der Versicherungswert.
Wie wird die Entschädigung bei einer Unterversicherung berechnet?
Die Entschädigung wird nach folgender Formel gekürzt: Entschädigung = (Schadenbetrag × Versicherungssumme) / Versicherungswert. Dabei zählt die Versicherungssumme zzgl. eines vereinbarten Vorsorgebetrages.
Was gilt, wenn die Entschädigung für einzelne Sachen begrenzt ist?
Ist die Entschädigung für einen Teil der versicherten Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt, werden bei der Ermittlung der Versicherungswerte maximal diese Entschädigungsgrenzen berücksichtigt. Ergibt sich daraus eine Unterversicherung, erfolgt die Kürzung wie beschrieben.
Werden Selbstbehalte zusätzlich abgezogen?
Ja. Von der ermittelten Entschädigungsleistung werden die vereinbarten Selbstbehalte unverändert abgezogen.