In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung entfällt im Schadensfall der Einwand einer Unterversicherung, solange kein weiterer Vertrag ohne Unterversicherungsverzicht für denselben Ort besteht. Was das für die Entschädigung bedeutet, wie sich der Verzicht kündigen lässt, was bei einem Wohnungswechsel gilt und wie ein Widerspruch gegen die Anpassung der Versicherungssumme wirkt, erfahren Sie hier.
Wir verzichten im Schadensfall auf den Einwand einer Unterversicherung, sofern kein weiterer Hausratversicherungsvertrag ohne Unterversicherungsverzicht für denselben Versicherungsort besteht.
1. Folge des Verzichts
Die Folge des Verzichts ist, dass bei der Entschädigungsberechnung kein Abzug erfolgt, wenn die Entschädigungshöhe die vereinbarte Versicherungssumme inklusive des Vorsorgebetrags nicht übersteigt.
2. Kündigung des Verzichts
Der Unterversicherungsverzicht kann entweder von Ihnen oder von uns mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode in Textform (z. B. E-Mail) gekündigt werden.
Kündigen wir, können Sie den Vertrag zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Dafür haben Sie nach Zugang unserer Erklärung einen Monat Zeit.
3. Wohnungswechsel bei vereinbartem Unterversicherungsverzicht
Wechseln Sie die Wohnung, so geht ein bisher vereinbarter Unterversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über.
Verändert sich die Versicherungssumme der neuen Wohnung, besteht der Unterversicherungsverzicht bis zu zwei Monate nach Umzugsbeginn fort. In dieser Zeit muss der Vertrag an die tatsächliche Versicherungssumme angepasst werden.
Der Unterversicherungsverzicht entfällt nach Ablauf dieser Frist, wenn bis dahin keine Anpassung erfolgte.
4. Auswirkung eines Widerspruchs gegen die Anpassung der Versicherungssumme
Durch einen Widerspruch entfällt ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht. Das gilt aber nur, wenn dadurch die Versicherungssumme unterschritten wird, die zum Zeitpunkt der Anpassung durch uns für den Unterversicherungsverzicht vorgegeben ist.
Wir haben Sie über den Wegfall des Unterversicherungsverzichts in Textform (z. B. E-Mail) zu informieren.
Was bedeutet das konkret?
Beim Unterversicherungsverzicht wird Ihnen im Schadensfall kein Abzug wegen zu niedrig angesetzter Versicherungssumme angerechnet, solange die Entschädigung die vereinbarte Summe samt Vorsorgebetrag nicht übersteigt. Der Verzicht kann von beiden Seiten gekündigt werden, geht bei einem Umzug grundsätzlich mit auf die neue Wohnung über und kann entfallen, wenn eine notwendige Anpassung der Versicherungssumme ausbleibt oder Sie ihr widersprechen.
Häufige Fragen
Wann greift der Unterversicherungsverzicht?
Der Verzicht auf den Einwand einer Unterversicherung gilt, sofern kein weiterer Hausratversicherungsvertrag ohne Unterversicherungsverzicht für denselben Versicherungsort besteht.
Welche Folge hat der Verzicht im Schadensfall?
Bei der Entschädigungsberechnung erfolgt kein Abzug, wenn die Entschädigungshöhe die vereinbarte Versicherungssumme inklusive des Vorsorgebetrags nicht übersteigt.
Wie kann der Unterversicherungsverzicht gekündigt werden?
Er kann von Ihnen oder von uns mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode in Textform (z. B. E-Mail) gekündigt werden. Kündigen wir, können Sie den Vertrag zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen und haben dafür nach Zugang unserer Erklärung einen Monat Zeit.
Was passiert bei einem Wohnungswechsel?
Ein bisher vereinbarter Unterversicherungsverzicht geht auf die neue Wohnung über. Verändert sich die Versicherungssumme, besteht er bis zu zwei Monate nach Umzugsbeginn fort. In dieser Zeit muss der Vertrag angepasst werden, sonst entfällt der Verzicht nach Ablauf der Frist.
Wie wirkt sich ein Widerspruch gegen die Anpassung aus?
Durch einen Widerspruch entfällt ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht, aber nur, wenn dadurch die zum Zeitpunkt der Anpassung vorgegebene Versicherungssumme unterschritten wird. Über den Wegfall werden Sie in Textform (z. B. E-Mail) informiert.