Bei der Andsafe Versicherung haben Sie in der Hausratversicherung ein besonderes Kündigungsrecht, wenn eine Änderung der Versicherungssumme Ihren Beitrag erhöht. Erfahren Sie, welche Fristen gelten, worauf Andsafe Sie hinweisen muss und warum eine höhere Versicherungssteuer kein Kündigungsrecht auslöst.
Führt eine Änderung der Versicherungssumme zu einer Beitragserhöhung, können Sie den Versicherungsvertrag nach Zugang unserer Mitteilung kündigen:
- mit sofortiger Wirkung oder
- zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden soll.
Hinweispflicht und Frist:
- Auf das Kündigungsrecht müssen wir Sie in der Mitteilung hinweisen.
- Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Unabhängig von diesem Kündigungsrecht haben Sie ein Kündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich Ihr Beitrag erhöht, weil sich die Versicherungssumme ändert, dürfen Sie Ihren Vertrag beenden. Der Versicherer muss Sie über diese Möglichkeit informieren, und zwar rechtzeitig vor dem Zeitpunkt, ab dem der höhere Beitrag gelten soll. Steigt dagegen nur die Versicherungssteuer, ist das kein Grund für dieses besondere Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Wann kann ich nach einer Beitragserhöhung kündigen?
Wenn eine Änderung der Versicherungssumme zu einer Beitragserhöhung führt, können Sie den Vertrag nach Zugang der Mitteilung kündigen – mit sofortiger Wirkung oder zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden soll.
Bis wann muss mich Andsafe über die Erhöhung informieren?
Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen. In dieser Mitteilung muss der Versicherer Sie auf das Kündigungsrecht hinweisen.
Habe ich auch bei einer höheren Versicherungssteuer ein Kündigungsrecht?
Nein. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Gibt es neben diesem Kündigungsrecht weitere Möglichkeiten zu kündigen?
Ja. Unabhängig von diesem Kündigungsrecht haben Sie ein Kündigungsrecht.