In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung werden die Kosten übernommen, die geboten und angemessen sind, um einen zu ersetzenden Schaden zu ermitteln und festzustellen. Für Sachverständige oder Beistände gelten dabei besondere Voraussetzungen, und unter bestimmten Umständen ist eine Kürzung des Kostenersatzes möglich.
In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung ersetzen wir die Kosten, die nach den Umständen geboten und angemessen waren, um den zu ersetzenden Schaden zu ermitteln und festzustellen.
Sachverständige oder Beistand:
Ziehen Sie einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so ersetzen wir die dadurch entstehenden Kosten nur, soweit:
- Sie vertraglich verpflichtet sind, dies zu tun, oder
- wir Sie dazu aufgefordert haben.
Kürzung des Kostenersatzes:
Sind wir berechtigt, unsere Leistung nach Ziffer 27 zu kürzen, können wir auch den Kostenersatz entsprechend kürzen.
Was bedeutet das konkret?
Die Andsafe Versicherung übernimmt die angemessenen Kosten, die entstehen, um einen versicherten Schaden zu ermitteln und festzustellen. Beauftragen Sie zusätzlich einen Sachverständigen oder Beistand, werden diese Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen erstattet. Wird die eigentliche Leistung gekürzt, kann auch der Kostenersatz entsprechend gekürzt werden.
Häufige Fragen
Welche Kosten zur Schadensfeststellung werden ersetzt?
Ersetzt werden die Kosten, die nach den Umständen geboten und angemessen waren, um den zu ersetzenden Schaden zu ermitteln und festzustellen.
Werden Kosten für einen Sachverständigen übernommen?
Ziehen Sie einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, ersetzen wir die dadurch entstehenden Kosten nur, soweit Sie vertraglich dazu verpflichtet sind oder wir Sie dazu aufgefordert haben.
Kann der Kostenersatz gekürzt werden?
Ja. Sind wir berechtigt, unsere Leistung nach Ziffer 27 zu kürzen, können wir auch den Kostenersatz entsprechend kürzen.