In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung sind Aufwendungsersatz und sonstige Entschädigung zusammen auf die Versicherungssumme je Position begrenzt. Diese Grenze und mögliche Kürzungen entfallen jedoch, wenn Sie die Aufwendungen auf ausdrückliche Weisung des Versicherers hatten.
Der Ersatz der Aufwendungen und die sonstige Entschädigung betragen zusammen höchstens die Versicherungssumme je vereinbarter Position.
Sind wir berechtigt, unsere Leistung nach Ziffer 27 zu kürzen, so können wir auch den Aufwendungsersatz entsprechend kürzen.
Eine Begrenzung oder Kürzung des Aufwendungsersatzes kommt nicht in Betracht, wenn Sie die Aufwendungen aufgrund unserer Weisung hatten.
Was bedeutet das konkret?
Aufwendungsersatz und weitere Entschädigung sind gemeinsam durch die vereinbarte Versicherungssumme je Position gedeckelt. Darf die Leistung gekürzt werden, kann auch der Aufwendungsersatz gekürzt werden. Handeln Sie jedoch auf Weisung des Versicherers, entfällt eine solche Begrenzung oder Kürzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Aufwendungsersatz maximal?
Der Ersatz der Aufwendungen und die sonstige Entschädigung betragen zusammen höchstens die Versicherungssumme je vereinbarter Position.
Kann der Aufwendungsersatz gekürzt werden?
Ja. Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung nach Ziffer 27 zu kürzen, kann er auch den Aufwendungsersatz entsprechend kürzen.
Wann ist keine Begrenzung oder Kürzung möglich?
Eine Begrenzung oder Kürzung des Aufwendungsersatzes kommt nicht in Betracht, wenn Sie die Aufwendungen aufgrund einer Weisung des Versicherers hatten.
Werden Aufwendungsersatz und sonstige Entschädigung getrennt betrachtet?
Nein, sie werden zusammen betrachtet und gemeinsam auf die Versicherungssumme je vereinbarter Position begrenzt.