Die Hausratversicherung der Andsafe Versicherung ersetzt bis zu 1.000 Euro je Versicherungsfall für die technische Wiederherstellung privater Daten und Programme, wenn diese durch eine ersatzpflichtige Substanzschädigung am Datenträger verloren gehen, beschädigt werden oder nicht mehr verfügbar sind – erfahren Sie, was genau erstattet wird und was nicht.
Sind Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programme durch eine ersatzpflichtige Substanzschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt worden oder nicht mehr verfügbar, ersetzen wir die Kosten, die notwendig waren und tatsächlich angefallen sind, um die Daten und Programme am Versicherungsort technisch wiederherzustellen.
Der Schutz besteht nur für die Daten, die ausschließlich für die private Nutzung bestimmt sind. Umfasst ist zudem nur die Wiederherstellung der Daten, nicht ihre Wiederbeschaffung.
Nicht ersetzt werden:
- Wiederherstellungskosten für Daten und Programme, für die Sie keine Nutzungsberechtigung haben (z. B. sog. Raubkopien).
- Wiederherstellungskosten für Daten und Programme, die Sie auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhalten.
- Kosten, die dadurch entstehen, dass Sie Lizenzen neu erwerben müssen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Gehen private Daten oder Programme kaputt, weil der Datenträger selbst einen versicherten Schaden erleidet, übernimmt die Versicherung die tatsächlich notwendigen Kosten, um diese Daten technisch wiederherzustellen. Es geht dabei um das Retten vorhandener Daten am Versicherungsort – nicht um den Neukauf von Programmen oder Lizenzen. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen und der Höchstbetrag.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Datenrettungskosten erstattet?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 Euro begrenzt.
Werden auch geschäftlich genutzte Daten ersetzt?
Nein. Der Schutz besteht nur für Daten, die ausschließlich für die private Nutzung bestimmt sind.
Wann besteht überhaupt ein Anspruch auf Wiederherstellung?
Wenn Daten oder Programme durch eine ersatzpflichtige Substanzschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind. Ersetzt werden die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten der technischen Wiederherstellung am Versicherungsort.
Werden Kosten für neue Lizenzen oder Raubkopien übernommen?
Nein. Nicht ersetzt werden Kosten für Daten und Programme ohne Nutzungsberechtigung (z. B. Raubkopien), für auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorgehaltene Daten sowie Kosten für den Neuerwerb von Lizenzen.
Ist auch die Wiederbeschaffung von Daten mitversichert?
Nein. Umfasst ist nur die Wiederherstellung der Daten, nicht ihre Wiederbeschaffung.