Die Andsafe Versicherung ersetzt in der Hausratversicherung die Umzugskosten, wenn Ihre Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wird und Sie deshalb umziehen müssen – so sind Sie auch bei einem erzwungenen Wohnungswechsel finanziell abgesichert.
In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung ersetzen wir Umzugskosten, die dadurch entstehen, dass Sie umziehen müssen.
Voraussetzung dafür ist:
- Es liegt ein Versicherungsfall vor.
- Durch diesen Versicherungsfall ist die versicherte Wohnung unbewohnbar geworden.
- Sie müssen deshalb umziehen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihre versicherte Wohnung durch ein versichertes Ereignis so beschädigt wird, dass Sie dort nicht mehr wohnen können, unterstützt Sie die Andsafe Versicherung beim Wohnungswechsel. Die Kosten, die durch den notwendigen Umzug entstehen, werden übernommen.
Häufige Fragen
Wann werden Umzugskosten von der Andsafe Versicherung ersetzt?
Umzugskosten werden ersetzt, wenn sie dadurch entstehen, dass Sie wegen eines Versicherungsfalls, durch den die versicherte Wohnung unbewohnbar geworden ist, umziehen müssen.
Welche Voraussetzung muss für die Erstattung erfüllt sein?
Die versicherte Wohnung muss durch einen Versicherungsfall unbewohnbar geworden sein, sodass ein Umzug notwendig wird.
Gilt die Leistung in der Hausratversicherung?
Ja, die Erstattung der Umzugskosten ist Teil der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung.
Werden Umzugskosten auch bei einem freiwilligen Umzug übernommen?
Erstattet werden Umzugskosten, die entstehen, weil Sie wegen eines Versicherungsfalls umziehen müssen. Das hängt vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.