Steigen nach einem Schaden die Preise, übernimmt die Hausratversicherung der Andsafe Versicherung die dadurch entstehenden Mehrkosten bei der Wiederherstellung. Voraussetzung ist eine unverzügliche Wiederherstellung und dass keine Preisdifferenzversicherung besteht.
Wir ersetzen Preissteigerungen,
- die im Zuge der Wiederherstellung entstehen,
- deren Ursache in der Zeit zwischen Eintritt des Versicherungsfalls und der unverzüglichen Wiederherstellung liegt und
- für die nicht gleichzeitig eine Preisdifferenzversicherung besteht.
Veranlassen Sie nicht unverzüglich die Wiederherstellung, sind die Mehrkosten nur in dem Umfang zu ersetzen, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Schaden die Preise für die Wiederbeschaffung oder Reparatur gestiegen sind, können diese Mehrkosten mitversichert sein. Wichtig ist, dass die Wiederherstellung ohne schuldhaftes Zögern in die Wege geleitet wird. Wer damit wartet, erhält nur so viel erstattet, wie bei sofortigem Handeln angefallen wäre. Bereits über eine Preisdifferenzversicherung abgedeckte Kosten sind ausgenommen.
Häufige Fragen
Werden Preissteigerungen bei der Wiederherstellung ersetzt?
Ja. Erstattet werden Preissteigerungen, die im Zuge der Wiederherstellung entstehen und deren Ursache in der Zeit zwischen Eintritt des Versicherungsfalls und der unverzüglichen Wiederherstellung liegt.
Was passiert, wenn ich die Wiederherstellung nicht unverzüglich veranlasse?
Dann werden die Mehrkosten nur in dem Umfang ersetzt, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären.
Gilt das auch, wenn eine Preisdifferenzversicherung besteht?
Nein. Erstattet werden nur Preissteigerungen, für die nicht gleichzeitig eine Preisdifferenzversicherung besteht.
Welcher Zeitraum ist für die Preissteigerung maßgeblich?
Maßgeblich ist die Zeit zwischen Eintritt des Versicherungsfalls und der unverzüglichen Wiederherstellung.