Beschädigt Leitungswasser Bodenbeläge, Innenanstriche oder Tapeten, übernimmt die Andsafe Hausratversicherung die Reparaturkosten – vorausgesetzt, die betroffene Wohnung ist gemietet oder befindet sich in Ihrem Sondereigentum. So sind fest verbundene Teile Ihrer Wohnung nach einem Wasserschaden abgesichert.
In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung ersetzen wir Kosten, die entstehen, weil Leitungswasserschäden repariert werden müssen an:
- Bodenbelägen
- Innenanstrichen
- Tapeten
Voraussetzung:
Der Schaden muss in einer Wohnung entstanden sein, die Sie gemietet haben oder die sich in Ihrem Sondereigentum befindet.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es durch Leitungswasser zu Schäden an fest verbundenen Teilen Ihrer Wohnung wie Fußböden, Wandanstrichen oder Tapeten, springt die Hausratversicherung für die Reparatur ein. Das gilt für Wohnungen, die Sie gemietet haben, ebenso wie für Wohnungen in Ihrem Sondereigentum. Diese Beschreibung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Reparaturkosten werden bei Leitungswasserschäden ersetzt?
Ersetzt werden Kosten, die entstehen, weil Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten repariert werden müssen.
Für welche Wohnungen gilt der Schutz?
Der Schutz gilt für eine Wohnung, die Sie gemietet haben oder die sich in Ihrem Sondereigentum befindet.
Sind auch Schäden an Bodenbelägen abgedeckt?
Ja, Reparaturkosten für Leitungswasserschäden an Bodenbelägen sind abgedeckt, sofern die Voraussetzung zur Wohnung erfüllt ist.
Was ist die Voraussetzung für die Kostenübernahme?
Voraussetzung ist, dass der Schaden in einer Wohnung entstanden ist, die Sie gemietet haben oder die sich in Ihrem Sondereigentum befindet.