Wird die Wohnung nach einem Schaden unbewohnbar und bieten Schließvorrichtungen sowie sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz mehr, übernimmt die Andsafe Hausratversicherung die Kosten für die Bewachung der versicherten Sachen – längstens für die Dauer von 48 Stunden.
Für die Bewachungskosten in der Hausratversicherung gilt Folgendes:
- Ersetzt werden Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen zu bewachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen sowie sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
- Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstigen Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens jedoch für die Dauer von 48 Stunden.
Was bedeutet das konkret?
Ist die Wohnung nach einem Schaden nicht mehr bewohnbar und lassen sich die versicherten Sachen nicht ausreichend sichern, weil Schlösser oder andere Sicherungen nicht mehr funktionieren, können die Kosten für eine Bewachung übernommen werden. Diese Übernahme gilt so lange, bis die Sicherungen wieder voll einsatzbereit sind – höchstens jedoch für 48 Stunden.
Häufige Fragen
Wann werden Bewachungskosten übernommen?
Kosten für die Bewachung versicherter Sachen werden übernommen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen sowie sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
Wie lange werden die Bewachungskosten ersetzt?
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstigen Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens jedoch für die Dauer von 48 Stunden.
Was wird durch die Bewachungskosten geschützt?
Geschützt werden die versicherten Sachen, die bewacht werden müssen, weil Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz mehr bieten.
Werden Bewachungskosten auch über 48 Stunden hinaus erstattet?
Nein, die Kosten werden längstens für die Dauer von 48 Stunden ersetzt.