Wird die Wohnung nach einem Schaden unbewohnbar, übernimmt die Andsafe Hausratversicherung die Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats – so lange, bis die Wohnung wieder nutzbar ist, längstens jedoch für 180 Tage. Welche Voraussetzungen dafür gelten, erfahren Sie hier.
Erstattet werden Kosten, die dadurch entstehen, dass versicherter Hausrat transportiert und gelagert wird.
Voraussetzung:
- Die Wohnung ist nicht mehr nutzbar.
- Die Beschränkung auf einen nutzbaren Teil kann Ihnen nicht zugemutet werden.
Dauer der Kostenübernahme für die Lagerung:
Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist.
Die Erstattung erfolgt längstens für die Dauer von 180 Tagen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihre Wohnung durch einen Schaden so beschädigt ist, dass Sie dort nicht mehr wohnen können, müssen Ihre Möbel und Ihr sonstiger Hausrat oft ausgelagert werden. Die Kosten für den Transport zum Lagerort und für die Einlagerung selbst werden übernommen – so lange, bis Sie wieder in Ihre Wohnung zurück können, höchstens jedoch für einen Zeitraum von 180 Tagen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann werden Transport- und Lagerkosten übernommen?
Wenn die Wohnung nicht mehr nutzbar ist und Ihnen die Beschränkung auf einen nutzbaren Teil nicht zugemutet werden kann.
Wie lange werden die Lagerkosten erstattet?
Bis die Wohnung wieder benutzbar ist oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, längstens jedoch für die Dauer von 180 Tagen.
Welche Kosten sind konkret gemeint?
Ersetzt werden Kosten, die dadurch entstehen, dass versicherter Hausrat transportiert und gelagert wird.
Was passiert, wenn nur ein Teil der Wohnung nutzbar ist?
Die Kosten werden übernommen, wenn Ihnen die Beschränkung auf einen nutzbaren Teil der Wohnung nicht zugemutet werden kann.