Wird Ihre Wohnung nach einem Schaden unbewohnbar, übernimmt die Andsafe Hausratversicherung Hotel- oder ähnliche Unterbringungskosten – bis zu 120 Euro pro Tag und längstens für 180 Tage, solange Ihnen die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Ersatz von Hotelkosten:
Wir ersetzen Hotel- oder ähnliche Unterbringungskosten, sofern die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und Ihnen die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zugemutet werden kann.
Dauer der Kostenübernahme:
- Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist.
- Längstens jedoch für die Dauer von 180 Tagen.
Höhe der Entschädigung:
- Die Entschädigung ist pro Tag auf 120 Euro begrenzt.
- Sie umfasst keine Nebenkosten (z. B. Frühstück).
Was bedeutet das konkret?
Kann Ihre Wohnung nach einem Schaden vorübergehend nicht bewohnt werden, müssen Sie die Kosten für eine Ersatzunterkunft wie ein Hotel nicht allein tragen. Die Versicherung beteiligt sich an diesen Unterbringungskosten für einen begrenzten Zeitraum und bis zu einem festgelegten Tagesbetrag, bis Ihre Wohnung wieder nutzbar ist. Zusätzliche Nebenleistungen sind dabei nicht eingeschlossen.
Häufige Fragen
Wann werden Hotelkosten übernommen?
Wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und Ihnen die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zugemutet werden kann.
Wie hoch ist die tägliche Entschädigung?
Die Entschädigung ist pro Tag auf 120 Euro begrenzt.
Wie lange werden die Unterbringungskosten gezahlt?
Bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens jedoch für die Dauer von 180 Tagen.
Sind Nebenkosten wie Frühstück mitversichert?
Nein, die Entschädigung umfasst keine Nebenkosten (z. B. Frühstück).