Die Andsafe Hausratversicherung sichert bei einer Trennung übergangsweise mehrere Wohnungen ab: Zieht ein Partner aus, bleiben zunächst die bisherige und die neue Wohnung versichert – längstens bis zwei Monate nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit. Was für Ehepaare, eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften gilt und wann der Schutz endet, erfahren Sie hier.
1. Ehepaare und andere Partnerschaften
Die folgenden Ziffern gelten sowohl für Ehepaare als auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner:innen am Versicherungsort gemeldet sind.
2. Wenn Sie allein Versicherungsnehmer:in sind und aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen
Ziehen Sie aus der gemeinsamen Wohnung aus und bleibt Ihr:e Partner:in dort zurück, sind beide Wohnungen versichert:
- die bisherige Wohnung
- Ihre neue Wohnung
Das gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wird, längstens jedoch bis zum Ablauf von zwei Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit.
Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in Ihrer neuen Wohnung.
3. Wenn Sie beide Versicherungsnehmer sind und einer auszieht
Sind Sie als Paar gemeinsam Versicherungsnehmer und zieht einer von Ihnen aus der gemeinsamen Wohnung aus, sind ebenfalls beide Wohnungen versichert:
- die bisherige Wohnung
- die neue Wohnung der ausziehenden Person
Das gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wird, längstens jedoch bis zum Ablauf von zwei Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit.
Danach erlischt der Versicherungsschutz für die neue Wohnung.
4. Wenn Sie beide Versicherungsnehmer sind und jeweils in neue Wohnungen ziehen
Sind Sie als Paar gemeinsam Versicherungsnehmer und ziehen Sie beide jeweils in eine neue Wohnung, gelten diese Wohnungen und die bisherige Wohnung als Versicherungsort.
Nach Ablauf der Frist von zwei Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen.
Was bedeutet das konkret?
Trennt sich ein Paar und zieht jemand aus, lässt Sie die Hausratversicherung im Übergang nicht ohne Schutz. Für eine begrenzte Zeit sind sowohl die alte als auch die neue Wohnung abgesichert. Wie lange dieser doppelte Schutz besteht und für welche Wohnung er danach fortbesteht oder endet, hängt davon ab, wer Versicherungsnehmer:in ist und wer wohin umzieht. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Für welche Partnerschaften gelten diese Regelungen?
Sie gelten für Ehepaare, eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner:innen am Versicherungsort gemeldet sind.
Sind bei einem Auszug beide Wohnungen versichert?
Ja. Zieht ein Partner aus der gemeinsamen Wohnung aus, sind übergangsweise sowohl die bisherige als auch die neue Wohnung versichert.
Wie lange besteht der Schutz für beide Wohnungen?
Der Schutz gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wird, längstens jedoch bis zum Ablauf von zwei Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit.
Was passiert, wenn ich allein Versicherungsnehmer:in bin und ausziehe?
Nach Ablauf der Frist besteht Versicherungsschutz nur noch in Ihrer neuen Wohnung.
Was gilt, wenn beide Versicherungsnehmer sind und jeder in eine neue Wohnung zieht?
Zunächst gelten beide neuen Wohnungen und die bisherige Wohnung als Versicherungsort. Nach Ablauf der Zwei-Monats-Frist erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen.