Bei einem Umzug richtet sich Ihre Hausratversicherung der Andsafe Versicherung nach den Tarifbestimmungen am Ort der neuen Wohnung. Steigt dadurch der Beitrag oder die Selbstbeteiligung, haben Sie ein Kündigungsrecht – lesen Sie hier, welche Frist und Form gelten und welcher Beitrag im Kündigungsfall zusteht.
Mit Umzugsbeginn gelten neue Tarifbestimmungen:
Mit Umzugsbeginn gelten unsere Tarifbestimmungen, die am Ort der neuen Wohnung gültig sind.
Wenn sich der Beitrag aufgrund veränderter Beitragssätze erhöht, können Sie den Vertrag kündigen. Das gilt auch dann, wenn die Selbstbeteiligung erhöht wird.
So kündigen Sie:
- Die Kündigung muss in Textform erfolgen (z. B. per E-Mail).
- Dafür haben Sie ab Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung einen Monat Zeit.
- Innerhalb dieses Zeitraums müssen wir die Kündigung erhalten haben.
- Die Kündigung wird einen Monat, nachdem sie uns zugegangen ist, wirksam.
Unabhängig von dem Kündigungsrecht wegen einer Beitragserhöhung haben Sie ein Kündigungsrecht.
Uns steht im Fall einer Kündigung der Beitrag nur in der bisherigen Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu.
Was bedeutet das konkret?
Ziehen Sie um, richtet sich Ihr Vertrag nach den Tarifbestimmungen, die am Standort Ihrer neuen Wohnung gelten. Wird der Beitrag oder die Selbstbeteiligung dadurch höher, dürfen Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und innerhalb der genannten Frist bei uns eingehen. Zusätzlich besteht ein davon unabhängiges Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Welche Tarifbestimmungen gelten nach einem Umzug?
Mit Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen, die am Ort der neuen Wohnung gültig sind.
Wann kann ich den Vertrag nach einem Umzug kündigen?
Sie können kündigen, wenn sich der Beitrag aufgrund veränderter Beitragssätze erhöht. Das gilt auch, wenn die Selbstbeteiligung erhöht wird.
In welcher Form und Frist muss ich kündigen?
Die Kündigung muss in Textform erfolgen (z. B. per E-Mail). Ab Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung haben Sie einen Monat Zeit; innerhalb dieses Zeitraums muss die Kündigung bei uns eingegangen sein.
Wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird einen Monat, nachdem sie uns zugegangen ist, wirksam.
Welcher Beitrag steht dem Versicherer im Kündigungsfall zu?
Im Fall einer Kündigung steht uns der Beitrag nur in der bisherigen Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu.