Bei einem Umzug zieht der Schutz der Andsafe Hausratversicherung in die neue Wohnung mit – während des Wechsels sind beide Wohnungen abgesichert, in der alten längstens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Was bei Doppelwohnsitz, Umzug ins Ausland und der Mitteilung der neuen Wohnfläche gilt, lesen Sie hier.
1. Umzug in eine neue Wohnung
Ziehen Sie um, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.
2. Mehrere Wohnungen
Bewohnen Sie neben der neuen weiterhin Ihre bisherige Wohnung (Doppelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz nicht über. Für eine Übergangszeit von zwei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
3. Umzug ins Ausland
Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
4. Mitteilung der neuen Wohnung
Einen Wohnungswechsel müssen Sie uns spätestens bei Umzugsbeginn in Textform (z.B. per E-Mail) mitteilen. Dabei ist die neue Wohnfläche in Quadratmetern anzugeben.
Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, ist uns außerdem mitzuteilen, ob auch in der neuen Wohnung entsprechende Sicherungen vorhanden sind.
Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrats, kann das zu einer Unterversicherung führen, wenn der Versicherungsschutz nicht angepasst wird.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie umziehen, wandert Ihr Versicherungsschutz grundsätzlich mit in die neue Wohnung. Für eine Übergangszeit sind beide Wohnungen abgesichert, damit Ihr Hausrat während des Umzugs nicht schutzlos ist. Damit alles reibungslos läuft, sollten Sie den Umzug rechtzeitig melden und die neue Wohnfläche angeben, damit der Schutz zu Ihrer neuen Situation passt.
Häufige Fragen
Ist mein Hausrat während des Umzugs in beiden Wohnungen versichert?
Ja. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. In der bisherigen Wohnung erlischt der Schutz spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Wann beginnt der Umzug im Sinne der Versicherung?
Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.
Was gilt bei einem Doppelwohnsitz?
Bewohnen Sie neben der neuen weiterhin Ihre bisherige Wohnung, geht der Versicherungsschutz nicht über. Für eine Übergangszeit von zwei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
Was gilt bei einem Umzug ins Ausland?
Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über. In der bisherigen Wohnung erlischt der Schutz spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Wie und wann muss ich den Wohnungswechsel mitteilen?
Sie müssen den Wohnungswechsel spätestens bei Umzugsbeginn in Textform (z.B. per E-Mail) mitteilen und dabei die neue Wohnfläche in Quadratmetern angeben. Waren besondere Sicherungen vereinbart, ist mitzuteilen, ob auch in der neuen Wohnung entsprechende Sicherungen vorhanden sind.