Mit der Außenversicherung der Andsafe Hausratversicherung sind Ihre versicherten Sachen weltweit geschützt, wenn sie sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden – etwa auf Reisen oder während einer Ausbildung. Erfahren Sie, wie lange der Schutz gilt und welche Besonderheiten bei Einbruchdiebstahl, Raub und Naturereignissen zu beachten sind.
1. Geltungsdauer der Außenversicherung
Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Sachen gehören Ihnen oder einer Person, mit der Sie in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben. Alternativ genügt es, dass die Sachen von Ihnen oder der anderen Person genutzt werden.
- Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts. Zeiträume von mehr als sechs Monaten gelten nicht als vorübergehend.
2. Hausstand während der Ausbildung oder eines Freiwilligendienstes
Halten Sie sich längere Zeit außerhalb der Wohnung auf, weil Sie eine Ausbildung, einen freiwilligen Wehrdienst oder einen sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst absolvieren, bleiben versicherte Sachen während der gesamten Dauer der Ausbildung oder des Dienstes versichert, obwohl sie sich nicht am Versicherungsort befinden.
Voraussetzung ist, dass sie keinen eigenen Hausstand gründen.
Entsprechendes gilt, wenn nicht Sie, sondern eine Person, mit der Sie in der versicherten Wohnung zusammenleben, sich länger aus den genannten Gründen außerhalb der Wohnung aufhält.
3. Besonderheit bei Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die Voraussetzungen nach Beitrag „Einbruchdiebstahl“ erfüllt sein.
4. Besonderheit bei Raub
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an, besteht Außenversicherungsschutz nur dann, wenn die angedrohte Gewalttat an Ort und Stelle verübt werden soll. Das gilt auch dann, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind nicht versichert.
5. Besonderheit bei Schäden durch Naturereignisse
Für Schäden durch Naturereignisse besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung sorgt dafür, dass Ihr Hausrat nicht nur zu Hause geschützt ist, sondern auch dann, wenn er sich vorübergehend an einem anderen Ort befindet – zum Beispiel auf Reisen. Dieser Schutz gilt weltweit, solange die Sachen Ihnen oder einer im Haushalt lebenden Person gehören oder von ihr genutzt werden und sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden. Für bestimmte Gefahren wie Einbruchdiebstahl, Raub und Naturereignisse gelten dabei besondere Regelungen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleiben die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Wo gilt der Schutz der Außenversicherung?
Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz, sofern die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie lange gelten Sachen als vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts?
Die Sachen müssen sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden. Zeiträume von mehr als sechs Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Bleibt der Hausrat während einer Ausbildung oder eines Freiwilligendienstes versichert?
Ja. Bei Ausbildung, freiwilligem Wehrdienst oder einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst bleiben versicherte Sachen während der gesamten Dauer versichert, sofern kein eigener Hausstand gegründet wird. Entsprechendes gilt für Personen, mit denen Sie in der versicherten Wohnung zusammenleben.
Was gilt bei Schäden durch Naturereignisse?
Für Schäden durch Naturereignisse besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Sind bei Raub auch nachträglich herangeschaffte Sachen versichert?
Nein. Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind nicht versichert. Bei angedrohter Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben besteht Schutz nur, wenn die Gewalttat an Ort und Stelle verübt werden soll.