In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung bleiben bestimmte Gefahren generell ohne Schutz: Krieg, Kernenergie und Innere Unruhen. Dieser Ausschluss gilt selbst dann, wenn zusätzlich andere Gefahren den Schaden mitverursacht haben. Welche Ereignisse konkret dazugehören, erfahren Sie hier.
Die folgenden Gefahren sind generell nicht versichert. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass andere Gefahren den Schaden mitverursacht haben.
1. Krieg
Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
2. Kernenergie
Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
3. Innere Unruhen
Nicht versichert sind Schäden durch innere Unruhen.
Was bedeutet das konkret?
Für bestimmte außergewöhnliche Ereignisse besteht in dieser Hausratversicherung kein Schutz. Kommt es infolge von Krieg, dem Einsatz von Kernenergie oder inneren Unruhen zu einem Schaden, leistet die Versicherung dafür nicht. Das gilt selbst dann, wenn zusätzlich noch andere Gefahren an der Entstehung des Schadens beteiligt waren.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind generell nicht versichert?
Generell nicht versichert sind Schäden durch Krieg, Kernenergie und Innere Unruhen.
Welche Ereignisse zählen zum Ausschluss „Krieg“?
Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Was umfasst der Ausschluss „Kernenergie“?
Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Besteht Schutz, wenn zusätzlich andere Gefahren den Schaden mitverursacht haben?
Nein. Der Ausschluss gilt auch dann, wenn andere Gefahren den Schaden mitverursacht haben.