Die Hausratversicherung der Andsafe Versicherung schließt bestimmte Leitungswasserschäden vom Versicherungsschutz aus – dazu zählen etwa Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmungen, Witterungsniederschläge, Erdbeben sowie Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden oder am Inhalt eines ausgelaufenen Aquariums. Hier finden Sie den Überblick, welche Schäden nicht abgedeckt sind.
Nicht versichert sind Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm;
- Grundwasser, stehende oder fließende Gewässer, Überschwemmungen oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche;
- einen Erdfall oder Erdrutsch, es sei denn, dieser wurde durch Leitungswasser nach verursacht;
- das Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage.
Mitwirkende Ursachen werden nur berücksichtigt, soweit sie ausdrücklich mit aufgeführt sind.
Nicht versichert sind außerdem:
- Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sowie an Sachen, die sich dort befinden;
- Schäden am Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jeder Wasserschaden ist über die Hausratversicherung abgedeckt. Der Versicherungsschutz greift nicht bei bestimmten Wasserursachen wie Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmungen oder Witterungsniederschlägen. Auch Naturereignisse wie Erdbeben, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbrüche sind ausgenommen. Zusätzlich bleiben Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und am Inhalt eines ausgelaufenen Aquariums unversichert. Diese Übersicht dient als unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die Tarifbedingungen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Überschwemmungen versichert?
Nein. Schäden durch Grundwasser, stehende oder fließende Gewässer, Überschwemmungen oder Witterungsniederschläge sowie einen dadurch hervorgerufenen Rückstau sind nicht versichert.
Ist Plansch- oder Reinigungswasser abgedeckt?
Nein. Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser gehören zu den nicht versicherten Leitungswasserschäden.
Sind Naturereignisse wie Erdbeben oder Lawinen versichert?
Nein. Schäden durch Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüche sind nicht versichert.
Ist ein Wasserschaden durch ein ausgelaufenes Aquarium versichert?
Der Inhalt eines Aquariums ist nicht versichert, wenn der Schaden dadurch entsteht, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
Sind Schäden an einem Erdfall oder Erdrutsch versichert?
Schäden durch einen Erdfall oder Erdrutsch sind grundsätzlich nicht versichert – es sei denn, dieser wurde durch Leitungswasser nachverursacht.