Bei der Andsafe Hausratversicherung sind Vermögenseinbußen abgesichert, die Ihnen beim privaten Online-Banking oder Online-Warenhandel durch Phishing entstehen – erstattet wird der abgebuchte Betrag. Erfahren Sie, welche Schäden versichert sind, welche Obliegenheiten vor und nach dem Schadenfall gelten und wie hoch die Entschädigung pro Versicherungsfall ausfällt.
Wir entschädigen Vermögenseinbußen, die Ihnen beim privaten Online-Banking oder Online-Warenhandel durch Phishing entstehen.
1. Begriff des Phishing
Phishing liegt vor, wenn sich Täter (z. B. Hacker) mit Hilfe gefälschter E-Mails Zugangs- und Identifikationsdaten von Ihnen verschaffen, um unter Ihrer Identität Bestellungen aufzugeben oder Überweisungen zu tätigen.
Um an die Daten zu kommen, täuschen die Täter typischerweise vor, jemand zu sein, dem Sie vertrauen, damit Sie Ihre Daten preisgeben.
2. Versicherte Schäden
Versichert sind Vermögenseinbußen, die unmittelbar aus dem Phishing-Angriff resultieren, und zwar in Höhe des abgebuchten Betrags.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie die Online-Banking-Aktion entweder in der versicherten Wohnung durchgeführt haben oder über Laptops / portable PCs, die Ihnen gehören.
3. Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind:
- andere Arten des Erlangens von Zugangs- oder Identifikationsdaten oder andere Arten der Internetkriminalität;
- aus der Abbuchung resultierende Folgeschäden (z. B. Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung oder in Rechnung gestellte Kosten der Bank);
- Schäden, soweit dafür anderweitig Versicherungsschutz besteht oder soweit ein kontoführendes Kreditinstitut oder Unternehmen sie begleicht oder dafür haftet.
4. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls
Sie müssen den Computer, den Sie zum Online-Banking/Online-Einkauf nutzen, ausstatten mit:
- einem Schutz oder einer Firewall gegen unberechtigtes Eindringen;
- einer Virenschutzsoftware, die auf dem neuesten Stand gehalten wird.
Virendefinitionen sind mindestens einmal im Monat zu aktualisieren. Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, so findet „Obliegenheitsverletzung“ Anwendung.
5. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls
Ist der Versicherungsfall eingetreten, so sind Sie verpflichtet, Folgendes zu tun:
- Sie müssen den Versicherungsfall unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
- Sie müssen den Versicherungsfall unverzüglich bei dem kontoführenden Kreditinstitut oder dem Unternehmen des betroffenen Accounts anzeigen (folgend Unternehmen).
- Sie müssen in Abstimmung mit dem Kreditinstitut oder dem Unternehmen unverzüglich Maßnahmen ergreifen, die den Schaden mindern (z. B. der Abbuchung widersprechen) oder eine weitere Vergrößerung des Schadens verhindern (z. B. indem Sie Ihr Konto sperren lassen).
- Sie müssen sich darum bemühen, dass der Verursacher oder das kontoführende Kreditinstitut oder Unternehmen den Schaden begleicht.
Darüber hinaus müssen Sie auf unsere Anweisung hin bei der Aufklärung des Versicherungsfalls mitwirken und uns alle Auskünfte erteilen, die zur Feststellung der Schadenursache und des Schadens erforderlich sind.
Das kontoführende Kreditinstitut oder das Unternehmen ist zu ermächtigen, uns alle erforderlichen Auskünfte zur Aufklärung des Versicherungsfalls zu erteilen. Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, so können wir leistungsfrei sein.
6. Entschädigungsgrenzen
Unsere Entschädigung ist pro Versicherungsfall auf ein Prozent der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Werden Sie beim privaten Online-Banking oder Online-Einkauf Opfer von Phishing, ersetzt die Versicherung den unmittelbar abgebuchten Betrag. Wichtig ist, dass Ihr Gerät mit aktuellem Viren- und Firewall-Schutz gesichert ist und dass Sie im Schadenfall schnell handeln – etwa Polizei und Bank informieren und das Konto sperren lassen. Andere Formen der Internetkriminalität sowie Folgeschäden sind nicht abgedeckt, und die Erstattung ist auf einen Anteil der Versicherungssumme begrenzt.
Häufige Fragen
Was ist Phishing im Sinne der Versicherung?
Phishing liegt vor, wenn sich Täter mit Hilfe gefälschter E-Mails Ihre Zugangs- und Identifikationsdaten verschaffen, um unter Ihrer Identität Bestellungen aufzugeben oder Überweisungen zu tätigen. Dabei geben sie sich typischerweise als jemand aus, dem Sie vertrauen.
In welcher Höhe wird ein Phishing-Schaden erstattet?
Versichert sind Vermögenseinbußen, die unmittelbar aus dem Phishing-Angriff resultieren, und zwar in Höhe des abgebuchten Betrags. Die Entschädigung ist pro Versicherungsfall auf ein Prozent der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind andere Arten des Erlangens von Zugangs- oder Identifikationsdaten sowie andere Arten der Internetkriminalität, Folgeschäden aus der Abbuchung (z. B. Zinseinbußen oder Kosten der Rechtsverfolgung) und Schäden, für die anderweitig Versicherungsschutz besteht oder die ein Kreditinstitut oder Unternehmen begleicht.
Welche Schutzmaßnahmen muss ich am Computer treffen?
Sie müssen den genutzten Computer mit einem Schutz oder einer Firewall gegen unberechtigtes Eindringen sowie mit einer Virenschutzsoftware ausstatten, die auf dem neuesten Stand gehalten wird. Virendefinitionen sind mindestens einmal im Monat zu aktualisieren.
Was muss ich nach einem Phishing-Vorfall tun?
Sie müssen den Versicherungsfall unverzüglich der Polizei sowie dem kontoführenden Kreditinstitut oder Unternehmen anzeigen, in Abstimmung mit diesen schadenmindernde Maßnahmen ergreifen (z. B. der Abbuchung widersprechen oder das Konto sperren lassen) und sich darum bemühen, dass der Verursacher oder das Kreditinstitut den Schaden begleicht.