Die Andsafe Hausratversicherung leistet auch bei Trickdiebstahl am Versicherungsort – wenn sich ein Täter durch vorgetäuschte Tatsachen wie eine Notlage, eine angebliche Betretungsbefugnis oder eine persönliche Beziehung Zutritt zur Wohnung verschafft. Erfahren Sie, welche Pflichten im Schadenfall gelten, welche Regeln für Wertsachen greifen und wie hoch die Entschädigung ausfällt.
Wir leisten auch Entschädigung für versicherte Sachen, die Ihnen oder einer Person, mit der Sie in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben, durch Trickdiebstahl entwendet werden.
Ein versicherter Trickdiebstahl liegt vor, wenn der Diebstahl dadurch ermöglicht wird, dass sich der Täter durch das Vortäuschen falscher Tatsachen Zutritt zur Wohnung verschafft.
Das betrifft insbesondere die folgenden Fälle:
- Der Täter täuscht eine Notlage vor oder eine Situation, die sonstige Hilfe erfordert.
- Der Täter behauptet, er sei zum Betreten der Wohnung befugt.
- Der Täter täuscht eine persönliche Beziehung vor.
Ihre Pflichten im Schadenfall:
- Sie haben den Diebstahl unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.
- Abhandengekommene Kredit- und/oder Scheckkarten müssen Sie unverzüglich sperren lassen.
Verletzen Sie diese Obliegenheiten, so können wir leistungsfrei sein.
Regelungen für Wertsachen:
Bei entwendeten Wertpapieren (z. B. Sparbüchern) und sonstigen Urkunden sowie bei Schmuck, Armbanduhren, Edelsteinen, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und allen Sachen aus Gold oder Platin müssen Sie nachweisen, dass die entwendeten Sachen nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurden.
Für den einfachen Diebstahl von Hör- und Sehhilfen (nur geschliffene Gläser) sowie Zähnen und Gebissen von allen im versicherten Haushalt lebenden Personen wird der Zeitwert entschädigt.
Unsere Entschädigung ist pro Versicherungsfall auf ein Prozent der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Werden Ihnen versicherte Sachen dadurch gestohlen, dass sich jemand mit einem Vorwand Zutritt zu Ihrer Wohnung verschafft, springt die Hausratversicherung ein. Damit die Leistung erhalten bleibt, sollten Sie den Vorfall sofort bei der Polizei melden und verloren gegangene Karten umgehend sperren lassen. Für bestimmte Wertgegenstände und für einfach gestohlene Seh-, Hör- oder Zahnhilfen gelten dabei besondere Regelungen, und die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf einen Anteil der Versicherungssumme begrenzt.
Häufige Fragen
Wann liegt ein versicherter Trickdiebstahl vor?
Ein versicherter Trickdiebstahl liegt vor, wenn der Diebstahl dadurch ermöglicht wird, dass sich der Täter durch das Vortäuschen falscher Tatsachen Zutritt zur Wohnung verschafft – etwa durch eine vorgetäuschte Notlage, eine behauptete Betretungsbefugnis oder eine vorgetäuschte persönliche Beziehung.
Welche Pflichten habe ich nach einem Trickdiebstahl?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen und abhandengekommene Kredit- und/oder Scheckkarten unverzüglich sperren lassen. Verletzen Sie diese Obliegenheiten, können wir leistungsfrei sein.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist pro Versicherungsfall auf ein Prozent der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Was gilt für Wertsachen wie Schmuck oder Sparbücher?
Bei entwendeten Wertpapieren (z. B. Sparbüchern) und sonstigen Urkunden sowie bei Schmuck, Armbanduhren, Edelsteinen, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und allen Sachen aus Gold oder Platin müssen Sie nachweisen, dass die entwendeten Sachen nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurden.
Sind Seh-, Hör- oder Zahnhilfen mitversichert?
Für den einfachen Diebstahl von Hör- und Sehhilfen (nur geschliffene Gläser) sowie Zähnen und Gebissen von allen im versicherten Haushalt lebenden Personen wird der Zeitwert entschädigt.