Die Andsafe Hausratversicherung ersetzt unter bestimmten Voraussetzungen auch Sachen, die aus einem verschlossenen Auto, Wohnmobil, einer Dachbox oder einem Anhänger gestohlen werden. Entscheidend sind die unverzügliche Anzeige bei der Polizei, das Verstauen von Laptop, Handy und Co. im nicht einsehbaren Bereich sowie die Entschädigungsgrenze von 1.000 Euro pro Versicherungsfall.
Wir leisten auch Entschädigung für versicherte Sachen, die sich vorübergehend nicht in Ihrer Wohnung, sondern in einem Kraftfahrzeug befinden, soweit die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es handelt sich um Sachen, die Ihnen oder einer Person, mit der Sie in häuslicher Gemeinschaft leben, gehören oder Ihrem persönlichen Gebrauch dienen.
- Es handelt sich nicht um Wertsachen. Keine Wertsachen sind optische Geräte sowie Geräte der Informationstechnologie (z. B. Laptop, Mobiltelefon, mobile Navigationsgeräte).
- Die Sachen werden wie folgt entwendet: durch Aufbrechen verschlossener Kraftfahrzeuge oder Wohnmobile bzw. Campingfahrzeuge, verschlossener am Fahrzeug befestigter Dachboxen oder verschlossener Kraftfahrzeuganhänger. Versichert sind auch Sachen, die bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden.
- Optische Geräte sowie Geräte der Informationstechnologie (z. B. Laptop, Mobiltelefon, mobile Navigationsgeräte) müssen sich zum Zeitpunkt des Diebstahls in einem nicht einsehbaren Bereich des Fahrzeugs befunden haben.
- Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
Aufbrechen oder falscher Schlüssel:
Alternativ zum Aufbrechen reicht es für den Versicherungsschutz aus, wenn ein falscher Schlüssel oder ein anderes nicht dafür bestimmtes Werkzeug zum Öffnen der Türen oder Behältnisse genutzt wurde.
Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde. Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind.
Obliegenheit:
Verletzten Sie diese Obliegenheit, so können wir zur Kündigung berechtigt oder leistungsfrei sein.
Geltungsbereich: Für den Diebstahl aus Kraftfahrzeugen besteht Versicherungsschutz innerhalb Deutschlands, der geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union gehören.
Entschädigungsgrenze: Unsere Entschädigung ist pro Versicherungsfall auf 1.000 Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Werden Ihre versicherten Alltagsgegenstände aus einem verschlossenen Auto, Wohnmobil, einer Dachbox oder einem Anhänger gestohlen, springt die Hausratversicherung ein – vorausgesetzt, Sie erstatten unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Für Geräte wie Laptop oder Handy gilt: Sie müssen von außen nicht sichtbar verstaut sein. Die Erstattung ist je Versicherungsfall auf 1.000 Euro begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Gegenstände sind beim Diebstahl aus dem Auto versichert?
Versichert sind Sachen, die Ihnen oder einer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören oder Ihrem persönlichen Gebrauch dienen. Nicht versichert sind Wertsachen. Als keine Wertsachen gelten dabei optische Geräte sowie Geräte der Informationstechnologie wie Laptop, Mobiltelefon oder mobile Navigationsgeräte.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist pro Versicherungsfall auf 1.000 Euro begrenzt.
Muss ich den Diebstahl bei der Polizei melden?
Ja. Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, können wir zur Kündigung berechtigt oder leistungsfrei sein.
Wo muss ich Laptop und Handy im Auto verstauen?
Optische Geräte sowie Geräte der Informationstechnologie (z. B. Laptop, Mobiltelefon, mobile Navigationsgeräte) müssen sich zum Zeitpunkt des Diebstahls in einem nicht einsehbaren Bereich des Fahrzeugs befunden haben.
In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?
Für den Diebstahl aus Kraftfahrzeugen besteht Versicherungsschutz innerhalb Deutschlands, der geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union gehören.