Wird Ihnen ein Kinderwagen, Rollstuhl, eine Gehhilfe, ein Krankenfahrstuhl oder Rollator gestohlen, leistet die Andsafe Hausratversicherung Entschädigung – ausgenommen sind motorbetriebene Geräte. Zwei Voraussetzungen entscheiden über den Versicherungsschutz: der Nachweis des Diebstahlorts und die unverzügliche Anzeige bei der Polizei.
Wir leisten Entschädigung, wenn Ihnen ein Kinderwagen, ein Rollstuhl, eine Gehhilfe, ein Krankenfahrstuhl oder Rollator gestohlen wird.
Ausgenommen sind Gegenstände mit Motor.
Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Versicherungsschutz greift:
- Sie müssen nachweisen können, dass die genannten Gegenstände vom Versicherungsgrundstück oder aus gemeinschaftlichen Räumen, die Ihrer Wohnung zugeordnet sind, oder aus dem Treppenhaus der Wohnung bzw. des Wohnhauses entwendet wurden.
- Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
Verletzen Sie diese Obliegenheit, so können wir zur Kündigung berechtigt oder leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung springt ein, wenn Ihre Gehhilfe, Ihr Rollstuhl, Kinderwagen, Krankenfahrstuhl oder Rollator vom Grundstück, aus zugeordneten Gemeinschaftsräumen oder aus dem Treppenhaus gestohlen wird. Geräte mit Motor sind nicht abgesichert. Damit der Schutz greift, sollten Sie den Diebstahl belegen können und sofort bei der Polizei anzeigen – versäumen Sie das, riskieren Sie den Verlust des Anspruchs.
Häufige Fragen
Welche Gegenstände sind beim Diebstahl abgesichert?
Versichert sind Kinderwagen, Rollstuhl, Gehhilfe, Krankenfahrstuhl und Rollator, wenn sie gestohlen werden.
Sind auch motorbetriebene Geräte versichert?
Nein. Gegenstände mit Motor sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Von welchen Orten muss der Diebstahl erfolgt sein?
Vom Versicherungsgrundstück, aus gemeinschaftlichen Räumen, die Ihrer Wohnung zugeordnet sind, oder aus dem Treppenhaus der Wohnung bzw. des Wohnhauses. Dies müssen Sie nachweisen können.
Was muss ich nach einem Diebstahl unternehmen?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
Was passiert, wenn ich diese Pflichten verletze?
Wird die Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder leistungsfrei sein.