Die Andsafe Hausratversicherung ersetzt gestohlene Gartenmöbel, Gartengeräte, Wäschespinnen, Markisen, Mähroboter, Gartengrills und fest verankerte Skulpturen auf dem eingefriedeten Grundstück – vorausgesetzt, der Diebstahl wird unverzüglich der Polizei gemeldet. Hier erfahren Sie, welche Grenze pro Versicherungsfall gilt.
Wir leisten Entschädigung, wenn folgende Sachen gestohlen werden:
- Wäschespinnen
- Markisen
- Gartenmöbel und -geräte
- Rasenmäher (Mähroboter) mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind
- Gartengrills
- fest verankerte Gartenskulpturen
Außerdem umfasst der Versicherungsschutz privat genutzte Antennenanlagen sowie Anlagen der regenerativen Energieversorgung, die durch Diebstahl außerhalb der Versicherungsräume auf dem eingefriedeten Versicherungsgrundstück entwendet werden.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz:
- Sie zeigen den Diebstahl stets unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle an.
Verletzen Sie diese Obliegenheit, können wir leistungsfrei sein.
Besteht Versicherungsschutz, so ist die Entschädigung pro Versicherungsfall auf maximal 1.500 Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird typische Ausstattung Ihres Gartens – etwa Möbel, Geräte, ein Mähroboter oder ein Grill – vom eingefriedeten Grundstück gestohlen, kann die Hausratversicherung dafür einspringen. Wichtig ist, dass Sie den Diebstahl sofort bei der Polizei melden. Andernfalls kann der Schutz entfallen. Die Leistung ist je Schadenfall der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Gartensachen sind bei Diebstahl versichert?
Versichert sind Wäschespinnen, Markisen, Gartenmöbel und -geräte, Rasenmäher (Mähroboter) mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind, Gartengrills sowie fest verankerte Gartenskulpturen.
Sind auch Antennen- und Energieanlagen mitversichert?
Ja. Der Versicherungsschutz umfasst privat genutzte Antennenanlagen sowie Anlagen der regenerativen Energieversorgung, die durch Diebstahl außerhalb der Versicherungsräume auf dem eingefriedeten Versicherungsgrundstück entwendet werden.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist stets, dass Sie den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Besteht Versicherungsschutz, so ist die Entschädigung pro Versicherungsfall auf maximal 1.500 Euro begrenzt.