Bei der Andsafe Hausratversicherung ist Fahrraddiebstahl nur versichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Welche Fahrräder und Elektrofahrräder eingeschlossen sind, welche Voraussetzungen zu Schloss, Kaufbelegen und Polizeianzeige gelten und wie hoch die Entschädigung ausfällt, erfahren Sie hier.
Der Diebstahl von Fahrrädern ist nur dann versichert, wenn wir dies ausdrücklich mit Ihnen vereinbart haben.
Vom Versicherungsschutz umfasst sind in diesem Fall nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Fahrräder (auch Elektrofahrräder) und die damit fest verbundenen Fahrradanhänger und Trailer-Bikes. Die Regelungen zur Außenversicherung gelten entsprechend.
Für Sachen, die mit den Fahrrädern lose verbunden sind und regelmäßig ihrem Gebrauch dienen, besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad entwendet worden sind.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Versicherungsschutz greift:
- Das Fahrrad muss zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert gewesen sein oder sich in einem verschlossenen Kraftfahrzeug (nicht Kfz-Anhänger) befunden haben.
- Sie können Unterlagen vorlegen, die den Erwerb und die Identität (Hersteller, Marke und Rahmennummer) des Fahrrads belegen. Ist Ihnen das nicht zumutbar, müssen Sie die Merkmale des Fahrrads anderweitig nachweisen können.
- Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzten Sie diese Obliegenheit, so können wir zur Kündigung berechtigt oder leistungsfrei sein.
Unsere Entschädigung ist pro Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein genannten Beträge begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz gegen Fahrraddiebstahl ist kein automatischer Bestandteil, sondern muss ausdrücklich vereinbart sein. Damit im Schadenfall gezahlt wird, sollte das Rad angeschlossen gewesen sein, der Kauf und die Identität des Rads nachweisbar sein und der Diebstahl sofort bei der Polizei gemeldet werden. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den Angaben im Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Ist Fahrraddiebstahl automatisch mitversichert?
Nein. Der Diebstahl von Fahrrädern ist nur dann versichert, wenn dies ausdrücklich mit Ihnen vereinbart wurde.
Sind Elektrofahrräder mit eingeschlossen?
Ja, umfasst sind nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Fahrräder (auch Elektrofahrräder) sowie die damit fest verbundenen Fahrradanhänger und Trailer-Bikes.
Wie muss das Fahrrad gesichert sein?
Das Fahrrad muss zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert gewesen sein oder sich in einem verschlossenen Kraftfahrzeug (nicht Kfz-Anhänger) befunden haben.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Wird diese Obliegenheit verletzt, können wir zur Kündigung berechtigt oder leistungsfrei sein.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Unsere Entschädigung ist pro Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein genannten Beträge begrenzt.