Die Andsafe Hausratversicherung ersetzt Schäden durch Fahrzeuge und Luftfahrzeuge – vom Anprall eines Schienen-, Wasser- oder Straßenfahrzeugs über den Absturz eines Luftfahrzeugs samt Teilen und Ladung bis zur Druckwelle eines Überschallknalls. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für den Schutz gelten.
1. Anprall eines Schienen-, Wasser- oder Straßenfahrzeugs
Schäden, die durch Anprall eines Schienen-, Wasser- oder Straßenfahrzeugs oder einer Arbeitsmaschine entstehen, sind versichert, sofern die folgenden beiden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es greift keine andere Versicherung. Ersetzt eine andere Versicherung den Schaden nur teilweise, so ersetzen wir die bestehende Differenz.
- Im Zeitpunkt des Anpralls wurde das Fahrzeug bzw. die Maschine weder von Ihnen noch einer Person, mit der Sie in häuslicher Gemeinschaft leben, gelenkt bzw. bedient.
2. Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung
Versichert sind Schäden, die durch den Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs entstehen. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz von Teilen des Luftfahrzeugs und seiner Ladung.
3. Überschallknall
Versichert sind Schäden infolge der Druckwelle, die durch den Überschallknall eines Luftfahrzeugs entsteht.
Was bedeutet das konkret?
Prallt ein fremdes Fahrzeug, eine Arbeitsmaschine oder ein Luftfahrzeug gegen Ihren Hausrat oder stürzt darauf, greift der Versicherungsschutz. Auch die Druckwelle eines Überschallknalls ist abgedeckt. Beim Fahrzeuganprall gilt der Schutz, wenn keine andere Versicherung einspringt und Sie oder Ihre Angehörigen das Fahrzeug nicht selbst gesteuert haben. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind beim Anprall erfasst?
Versichert sind Schäden durch Anprall eines Schienen-, Wasser- oder Straßenfahrzeugs oder einer Arbeitsmaschine.
Was gilt, wenn ich das Fahrzeug selbst gelenkt habe?
Der Schutz besteht nur, wenn das Fahrzeug bzw. die Maschine im Zeitpunkt des Anpralls weder von Ihnen noch von einer Person, mit der Sie in häuslicher Gemeinschaft leben, gelenkt bzw. bedient wurde.
Was passiert, wenn eine andere Versicherung teilweise zahlt?
Ersetzt eine andere Versicherung den Schaden nur teilweise, so wird die bestehende Differenz ersetzt. Voraussetzung ist, dass keine andere Versicherung greift.
Sind auch Schäden durch Luftfahrzeuge versichert?
Ja. Versichert sind Schäden durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs sowie durch Anprall oder Absturz von Teilen des Luftfahrzeugs und seiner Ladung.
Ist ein Überschallknall abgedeckt?
Ja. Versichert sind Schäden infolge der Druckwelle, die durch den Überschallknall eines Luftfahrzeugs entsteht.