Die Andsafe Hausratversicherung leistet bei Brand, Rauch, Ruß, Nutzwärme- sowie Seng- und Schmorschäden. Hier erfahren Sie, wann ein Feuer als Brand gilt, welche Rauch- und Rußschäden abgesichert sind und welche Schäden durch allmähliche oder dauerhafte Hitzeeinwirkung ausgeschlossen bleiben.
1. Brand
Versichert sind Brandschäden. Brand ist ein Feuer, das
- ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder den Herd verlassen hat und
- sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Tritt infolge eines Brandes Gasdruck in elektrischen Schaltern auf und führt dies zu Schäden an den Schaltorganen, so sind auch diese Schäden versichert.
2. Rauch und Ruß
Versichert sind Schäden durch Rauch und Ruß.
Rauch ist ein bei der Verbrennung entstehendes Gemisch von Gasen und feinstverteilten Feststoffen, das plötzlich bestimmungswidrig aus der Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlage auf dem versicherten Grundstück austritt.
Ruß ist ein Feststoff, der bei unvollständigen Verbrennungsprozessen entsteht.
Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Schäden, die durch die allmähliche Einwirkung von Rauch und Ruß entstehen (z. B. Fogging).
3. Nutzwärmeschäden
Versichert sind Schäden, die durch die Wärme oder das Feuer von Nutzgeräten entstehen, also z. B. durch Kamine, Öfen, Gasherde, Mikrowellen, Wäschetrockner oder Bügeleisen.
4. Hitzeeinwirkung
Versichert sind Seng- und Schmorschäden. Gemeint sind örtlich begrenzte Schäden durch Hitzeeinwirkung, die nicht durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstanden sind.
Beispiele sind Schäden durch glimmende Zigaretten, defekte Kabel oder elektrisch erzeugte Hitze. Sichtbar werden solche Schäden in der Regel durch Verfärbung der versengten Sachen.
Nicht versichert sind Schäden, die dadurch entstehen, dass Sachen dauerhaft Hitze oder Wärme ausgesetzt sind.
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung greift bei Feuer, das sich unkontrolliert ausbreitet, sowie bei Schäden durch Rauch und Ruß, die plötzlich aus Feuerungs- oder Heizanlagen austreten. Auch die Wärme oder das Feuer von Alltagsgeräten wie Öfen oder Bügeleisen ist abgedeckt, ebenso örtlich begrenzte Seng- und Schmorschäden. Nicht abgesichert sind hingegen Schäden, die erst durch langsame oder dauerhafte Einwirkung von Rauch, Ruß, Hitze oder Wärme entstehen.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Feuer als Brand?
Ein Feuer gilt als Brand, wenn es ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder den Herd verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Sind Schäden durch Rauch und Ruß versichert?
Ja. Versichert sind Schäden durch Rauch und Ruß, wenn der Rauch plötzlich bestimmungswidrig aus der Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlage auf dem versicherten Grundstück austritt. Schäden durch allmähliche Einwirkung (z. B. Fogging) sind ausgenommen.
Was sind Nutzwärmeschäden?
Das sind Schäden, die durch die Wärme oder das Feuer von Nutzgeräten entstehen, also z. B. durch Kamine, Öfen, Gasherde, Mikrowellen, Wäschetrockner oder Bügeleisen.
Sind Seng- und Schmorschäden abgesichert?
Ja. Versichert sind örtlich begrenzte Seng- und Schmorschäden durch Hitzeeinwirkung, die nicht durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstanden sind – etwa durch glimmende Zigaretten, defekte Kabel oder elektrisch erzeugte Hitze.
Welche Hitzeschäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden, die dadurch entstehen, dass Sachen dauerhaft Hitze oder Wärme ausgesetzt sind.