In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung ist der gesamte Hausrat in der Wohnung am Versicherungsort in Deutschland geschützt. Zum Versicherungsort zählen neben den Wohnräumen auch Balkon und Terrasse, Nebengebäude und Garagen auf dem Grundstück sowie privat genutzte Garagen im Umkreis von fünf Kilometern. Außerhalb greift der Schutz nur über die Außenversicherung.
Versichert ist der gesamte Hausrat, der sich in der Wohnung am Versicherungsort in Deutschland befindet. Die genaue Anschrift ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Zur Wohnung gehören die folgenden Räume und Bereiche:
- Räume, die ausschließlich privat zum Wohnen genutzt werden und die eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dabei ist unerheblich, ob Sie selbst die Räume nutzen oder eine Person, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt. Räume, die ausschließlich oder überwiegend beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören ebenfalls zum Versicherungsort, wenn die Räume ausschließlich über die Wohnung zugänglich sind (z. B. Arbeitszimmer in der Wohnung);
- Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen;
- Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen, die sich auf demselben Grundstück befinden wie die versicherte Wohnung und ausschließlich von Ihnen oder einer Person, mit der Sie in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben, zu privaten Zwecken genutzt werden;
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume auf dem Grundstück der versicherten Wohnung, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller);
- privat genutzte Garagen, soweit sie sich in einem Radius von fünf Kilometern um die im Versicherungsschein genannte Wohnung befinden.
Ebenfalls versichert ist Hausrat, der anlässlich eines – auch unmittelbar bevorstehenden – Versicherungsfalls vom Versicherungsort entfernt wird und bei dieser Gelegenheit Schaden nimmt oder abhandenkommt.
Hausrat außerhalb des Versicherungsortes ist nur im Rahmen der Außenversicherung versichert.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Hausrat ist grundsätzlich dort geschützt, wo Sie wohnen – also in Ihrer Wohnung an der Adresse, die im Versicherungsschein steht. Dazu zählen nicht nur die reinen Wohnräume, sondern auch Bereiche wie Balkon oder Terrasse, Nebengebäude und Garagen auf dem Grundstück sowie bestimmte gemeinschaftlich genutzte Kellerräume. Auch eine privat genutzte Garage in der Nähe kann dazugehören. Befinden sich Ihre Sachen dagegen außerhalb dieses Versicherungsortes, greift der Schutz nur über die Außenversicherung.
Häufige Fragen
Wo ist mein Hausrat versichert?
Versichert ist der gesamte Hausrat, der sich in der Wohnung am Versicherungsort in Deutschland befindet. Die genaue Anschrift ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Gehören Balkon und Terrasse zum Versicherungsort?
Ja. Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen gehören zur Wohnung und damit zum Versicherungsort.
Ist eine Garage außerhalb des Grundstücks mitversichert?
Privat genutzte Garagen sind mitversichert, soweit sie sich in einem Radius von fünf Kilometern um die im Versicherungsschein genannte Wohnung befinden.
Ist ein Arbeitszimmer in der Wohnung versichert?
Räume, die ausschließlich oder überwiegend beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören ebenfalls zum Versicherungsort, wenn sie ausschließlich über die Wohnung zugänglich sind – zum Beispiel ein Arbeitszimmer in der Wohnung.
Was gilt für Hausrat außerhalb des Versicherungsortes?
Hausrat außerhalb des Versicherungsortes ist nur im Rahmen der Außenversicherung versichert.