In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung sind bestimmte Sachen ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dazu zählen unter anderem Gebäudebestandteile, Kraftfahrzeuge, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie anderweitig versicherte Wertgegenstände und elektronisch gespeicherte Daten – mit einigen wichtigen Rückausnahmen wie Einbauküchen.
Nicht zum Hausrat gehören folgende Sachen:
- Gebäudebestandteile, es sei denn, es handelt sich um Einbaumöbel, Einbauküchen und sonstige Einbauten;
- vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in sein Eigentum übergegangene Sachen, für die er die Gefahr trägt; diese Sachen sind auch dann nicht versichert, wenn sie später durch den Mieter oder Wohnungseigentümer ersetzt werden;
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, es sei denn, es handelt sich um selbstfahrende Fahrzeuge, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen;
- sämtliche Luft- und Wasserfahrzeuge einschließlich nicht eingebauter Teile, es sei denn, es handelt sich um selbstfahrende Fahrzeuge, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, Sportgeräte oder Fall- und Gleitschirme;
- Hausrat von Mietern und Untermietern in Ihrer Wohnung, es sei denn, Sie haben diesen zur Verfügung gestellt;
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind, z. B. Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen;
- elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung schützt Ihre beweglichen Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände. Bestimmte Dinge fallen jedoch nicht darunter – etwa fest zum Gebäude gehörende Teile, Fahrzeuge oder Gegenstände, die bereits über einen eigenen Vertrag abgesichert sind. Für einige dieser Ausnahmen gelten wiederum Rückausnahmen, sodass zum Beispiel Einbauküchen oder bestimmte selbstfahrende Fahrzeuge doch als Hausrat gelten können. Diese Übersicht dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Einbauküchen über die Hausratversicherung abgesichert?
Gebäudebestandteile gehören grundsätzlich nicht zum Hausrat. Eine Ausnahme bilden jedoch Einbaumöbel, Einbauküchen und sonstige Einbauten – diese zählen zum Hausrat.
Ist mein Auto über die Hausratversicherung mitversichert?
Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger sowie deren Teile und Zubehör gehören nicht zum Hausrat. Ausgenommen sind selbstfahrende Fahrzeuge, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Zählen Schmuck und Kunstgegenstände zum Hausrat?
Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind – zum Beispiel Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen –, gehören nicht zum Hausrat.
Ist der Hausrat von Mietern in meiner Wohnung mitversichert?
Hausrat von Mietern und Untermietern in Ihrer Wohnung gehört nicht dazu – es sei denn, Sie haben diesen zur Verfügung gestellt.
Sind elektronisch gespeicherte Daten versichert?
Nein. Elektronisch gespeicherte Daten und Programme gehören nicht zum Hausrat.