Bei der Andsafe Hausratversicherung zählen alle privat genutzten oder verbrauchten Sachen zum Hausrat – von Wertsachen über Einbau- und Anbaumöbel bis zu Markisen, Balkonkraftwerken, bestimmten selbstfahrenden Fahrzeugen, Sportgeräten, beruflich genutzten Arbeitsgeräten und artgerecht gehaltenen Haustieren. Hier erfahren Sie, was genau versichert ist und wo Grenzen gelten.
1. Sachen zur privaten Nutzung
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die Sie in Ihrem Haushalt zu privaten Zwecken nutzen oder privat verbrauchen.
2. Wertsachen
Auch bestimmte Wertsachen gehören zum Hausrat. Anders als bei anderen Hausratgegenständen ist die Höhe der Entschädigung hier jedoch begrenzt.
(1) Versicherte Wertsachen:
- Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge
- Wertpapiere (z. B. Sparbücher) und sonstige Urkunden
- Schmuck, Armbanduhren, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken)
- Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbeln
(2) Wertsachen in einer dauerhaft unbewohnten Wohnung:
Wertsachen, die sich in einer dauerhaft unbewohnten Wohnung befinden, sind nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Bei einer solchen Wohnung sind zudem die Obliegenheiten zu beachten.
3. Einbaumöbel, Einbauküchen und andere Einbauten
Zum Hausrat gehören auch alle in das Gebäude eingefügten Sachen, insbesondere Einbaumöbel und Einbauküchen, sofern die folgenden beiden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie haben die Sachen als Mieter oder Wohnungseigentümer auf Ihre Kosten beschafft oder übernommen.
- Sie tragen für die Sachen nach Vereinbarung mit dem Vermieter bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft das Risiko (Gefahrtragung).
4. Anbaumöbel und -küchen
Wurden Einbauten in das versicherte Gebäude serienmäßig angefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Verhältnisse des versicherten Gebäudes angepasst, so handelt es sich um sog. Anbaumöbel bzw. -küchen. Auch sie gehören zum Hausrat.
5. Privat genutzte Antennen, Markisen und Balkonkraftwerke
Zum Hausrat gehören auch Markisen und privat genutzte Antennenanlagen, die ausschließlich der versicherten Wohnung nach Ziffer 2 dienen und sich auf demselben Grundstück befinden wie diese.
Zusätzlich gelten selbst genutzte Balkonkraftwerke (sog. Mini Photovoltaik Anlagen oder Steckersolaranlagen) als mitversichert, sofern diese den gesetzlichen Regelungen entsprechen und sich auf demselben Grundstück wie die versicherte Wohnung befinden.
6. Selbstfahrende Fahrzeuge
Zum Hausrat gehören auch selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, sofern sie nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
7. Sportgeräte
Zum Hausrat gehören auch Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte.
8. Fall- und Gleitschirme
Zum Hausrat gehören auch Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.
9. Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände
Zum Hausrat gehören auch Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die Sie ausschließlich beruflich oder gewerblich nutzen. Gleiches gilt für Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die eine Person, mit der Sie in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben, in der genannten Weise nutzt.
10. Haustiere
Auch Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel), gehören zum Hausrat.
Was bedeutet das konkret?
Als Faustregel gilt: Was Sie privat in Ihrem Haushalt nutzen oder verbrauchen, zählt zum Hausrat. Dazu kommen ausdrücklich genannte Sonderfälle wie Wertsachen, Einbau- und Anbaumöbel, Markisen, Balkonkraftwerke, bestimmte selbstfahrende Fahrzeuge, Sportgeräte, Fall- und Gleitschirme, beruflich genutzte Arbeitsgeräte sowie in Wohnungen gehaltene Haustiere. Bei Wertsachen ist die Entschädigung begrenzt, und in dauerhaft unbewohnten Wohnungen besteht dafür kein Schutz. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was gehört grundsätzlich zum Hausrat?
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die Sie in Ihrem Haushalt zu privaten Zwecken nutzen oder privat verbrauchen.
Sind Wertsachen ohne Begrenzung versichert?
Nein. Bestimmte Wertsachen wie Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Pelze, Kunstgegenstände oder über 100 Jahre alte Antiquitäten (außer Möbeln) gehören zwar zum Hausrat, die Höhe der Entschädigung ist hier jedoch begrenzt.
Sind Wertsachen in einer dauerhaft unbewohnten Wohnung versichert?
Nein. Wertsachen in einer dauerhaft unbewohnten Wohnung sind nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Bei einer solchen Wohnung sind zudem die Obliegenheiten zu beachten.
Sind Einbauküche und Einbaumöbel mitversichert?
Ja, sofern Sie die Sachen als Mieter oder Wohnungseigentümer auf Ihre Kosten beschafft oder übernommen haben und nach Vereinbarung mit dem Vermieter bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft das Risiko (Gefahrtragung) tragen.
Gehört ein Balkonkraftwerk zum Hausrat?
Ja. Selbst genutzte Balkonkraftwerke (Mini Photovoltaik Anlagen bzw. Steckersolaranlagen) gelten als mitversichert, sofern sie den gesetzlichen Regelungen entsprechen und sich auf demselben Grundstück wie die versicherte Wohnung befinden.