Bei einem Teilschaden am Fahrrad übernimmt die andsafe Fahrradversicherung in der Werkstatt die Reparaturkosten samt Ersatzteilen in gleicher Art und Güte, höchstens jedoch bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Wer selbst repariert, auf die Reparatur verzichtet oder keine Ersatzteile mehr bekommt, muss dabei jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Wenn eine Fachwerkstatt die Reparatur durchführt
Bei einem Teilschaden ersetzen wir die Kosten für die Reparatur einschließlich der Ersatzteile in gleicher Art und Güte. Wir zahlen jedoch nie mehr als die vereinbarte Versicherungssumme.
Wenn Sie die Reparatur selbst durchführen
Nehmen Sie nach einem Versicherungsfall die notwendigen schadenbedingten Reparaturen selbst vor und nicht durch eine Fachwerkstatt, haben Sie nur dann Anspruch auf Entschädigung, wenn:
- die Selbstvornahme vorher durch uns genehmigt wurde und
- der nachgewiesene Reparaturschaden nicht größer ist als 10 Prozent der Versicherungssumme und
- ausschließlich Original-Ersatzteile verwendet werden und
- ein sachverständiger Dritter nach Aufforderung durch uns die sachgemäße Reparatur bestätigt.
Wenn Sie auf die Reparatur verzichten
Werden nach einem ersatzpflichtigen Schaden die notwendigen Reparaturen nicht vorgenommen, haben Sie Anspruch auf Erstattung der veranschlagten Reparaturkosten. Voraussetzung ist, dass Sie uns einen entsprechenden Kostenvoranschlag vorlegen. Die darin enthaltene Umsatzsteuer wird nicht entschädigt.
Bis zu einem Nachweis über die Beseitigung der schadenbedingten Mängel werden diese nicht reparierten Teilschäden bzw. Fahrradkomponenten bei Folgeschäden angerechnet und nicht oder nur teilweise erstattet.
Wenn keine Reparatur möglich ist
Können nach einem ersatzpflichtigen Schaden die notwendigen Reparaturen nicht vorgenommen werden, weil keinerlei Ersatzteile mehr verfügbar sind, entschädigen wir die Kosten für ein neuwertiges Fahrrad gleicher Art und Güte. Ist ein Fahrrad gleichen Typs wie das versicherte Fahrrad nicht mehr erhältlich, erstatten wir die Kosten eines anderen Fahrradmodells oder -typs mit vergleichbaren technischen Merkmalen. Wir zahlen jedoch nie mehr als die vereinbarte Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem reparierbaren Teilschaden am Fahrrad werden die Reparaturkosten inklusive Ersatzteile erstattet, aber höchstens bis zur Versicherungssumme. Repariert man selbst, muss dies vorab genehmigt sein, der Schaden darf höchstens 10 Prozent der Versicherungssumme betragen, es dürfen nur Original-Ersatzteile verwendet werden und ein Sachverständiger muss die Reparatur bestätigen. Verzichtet man auf die Reparatur, gibt es die Kosten laut Kostenvoranschlag ohne Umsatzsteuer. Ist keine Reparatur möglich, weil Ersatzteile fehlen, wird ein neuwertiges vergleichbares Fahrrad ersetzt.
Häufige Fragen
Was wird bei einem Teilschaden ersetzt, wenn eine Werkstatt repariert?
Erstattet werden die Reparaturkosten einschließlich der Ersatzteile in gleicher Art und Güte, jedoch höchstens bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Unter welchen Bedingungen wird eine selbst durchgeführte Reparatur bezahlt?
Nur wenn die Selbstvornahme vorher genehmigt wurde, der nachgewiesene Reparaturschaden nicht größer als 10 Prozent der Versicherungssumme ist, ausschließlich Original-Ersatzteile verwendet werden und ein sachverständiger Dritter nach Aufforderung die sachgemäße Reparatur bestätigt.
Bekomme ich Geld, wenn ich das Fahrrad gar nicht reparieren lasse?
Ja, Sie haben Anspruch auf die veranschlagten Reparaturkosten laut vorgelegtem Kostenvoranschlag. Die darin enthaltene Umsatzsteuer wird jedoch nicht erstattet, und nicht reparierte Teilschäden werden bei Folgeschäden angerechnet, bis Sie die Beseitigung nachweisen.
Was passiert, wenn es keine Ersatzteile mehr gibt?
Dann werden die Kosten für ein neuwertiges Fahrrad gleicher Art und Güte erstattet. Ist der gleiche Typ nicht mehr erhältlich, gibt es ein anderes Modell mit vergleichbaren technischen Merkmalen, insgesamt aber nie mehr als die vereinbarte Versicherungssumme.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025