Bei der Fahrradversicherung von andsafe werden Änderungen der Versicherungsbedingungen oder des Versicherungsscheins erst wirksam, wenn der Versicherer sie schriftlich bestätigt hat. Mündliche Zusagen oder Nebenabreden entfalten keine rechtliche Wirkung.
Ändern sich die Versicherungsbedingungen oder der Versicherungsschein, sind diese Änderungen nur gültig, wenn der Versicherer sie schriftlich bestätigt hat.
Mündliche Zusagen und Nebenabreden jeder Art sind rechtlich nicht relevant.
Was bedeutet das konkret?
Änderungen am Vertrag zählen nur dann, wenn sie schriftlich vom Versicherer bestätigt wurden. Was lediglich mündlich vereinbart oder zugesagt wurde, hat keine rechtliche Wirkung.
Häufige Fragen
Sind mündliche Absprachen zu meinem Vertrag verbindlich?
Nein. Mündliche Zusagen und Nebenabreden jeder Art sind rechtlich nicht relevant.
Wann werden Änderungen an den Versicherungsbedingungen oder am Versicherungsschein gültig?
Solche Änderungen sind nur gültig, wenn der Versicherer sie schriftlich bestätigt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025