Bei der Fahrradversicherung von andsafe läuft der Vertrag für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und kann täglich gekündigt werden – die Kündigung wird am gewünschten Tag um 24:00 Uhr wirksam. Bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung vorliegt. Zudem wird geklärt, was beim Verkauf des Fahrrads sowie nach Diebstahl oder Totalschaden mit dem Vertrag passiert.
Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum geschlossen.
Sie können Ihren Versicherungsvertrag täglich kündigen. Die Kündigung wird am gewünschten Kündigungstag um 24:00 Uhr wirksam.
Die Kündigung ist im Kundenportal oder per Textform (z. B. E-Mail, Brief) möglich.
Automatische Vertragsverlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn weder uns noch Ihnen eine Kündigung des Vertrages zugegangen ist.
Um die automatische Vertragsverlängerung zu verhindern, gelten folgende Fristen:
- Sie als Versicherungsnehmer müssen spätestens einen Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres kündigen.
- Wir als Versicherer müssen spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
Vertragsende bei Wegfall versicherter Interessen
Wenn versicherte Interessen nach Vertragsbeginn vollständig und dauerhaft wegfallen, zum Beispiel weil Sie das Fahrrad verkaufen, erlischt die Versicherung bezüglich dieser Interessen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem wir als Versicherer von dem Wegfall erfahren.
Weiterführung des Vertrages nach Diebstahl oder Totalschaden
Nach der Entschädigungsleistung im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens läuft der Vertrag mit dem neu erworbenen Fahrrad weiter.
Sie müssen uns die erforderlichen Daten des neuen Fahrrades unverzüglich mitteilen. Die Prämie berechnet sich dann nach dem gültigen Tarif für das neue Fahrrad.
Unabhängig von dieser Regelung besteht die Möglichkeit der Kündigung des Vertrages.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag gilt für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und lässt sich täglich kündigen, wobei die Kündigung am gewünschten Tag um 24:00 Uhr greift. Läuft der Vertrag mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird – für Sie gilt eine Frist von einem Monat, für den Versicherer von drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres. Verkaufen Sie das Fahrrad, endet der Schutz dafür, sobald der Versicherer vom Wegfall erfährt. Nach einer Entschädigung wegen Diebstahl oder Totalschaden läuft der Vertrag mit dem neuen Fahrrad weiter, dessen Daten Sie unverzüglich melden müssen.
Häufige Fragen
Kann ich meine Fahrradversicherung jederzeit kündigen?
Ja, Sie können den Vertrag täglich kündigen. Die Kündigung wird am gewünschten Kündigungstag um 24:00 Uhr wirksam und ist im Kundenportal oder per Textform, etwa E-Mail oder Brief, möglich.
Welche Fristen gelten, um die automatische Vertragsverlängerung zu verhindern?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr. Um das zu verhindern, müssen Sie als Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen, der Versicherer spätestens drei Monate vorher.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich mein Fahrrad verkaufe?
Fallen versicherte Interessen nach Vertragsbeginn vollständig und dauerhaft weg, zum Beispiel durch Verkauf des Fahrrads, erlischt die Versicherung dafür zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von dem Wegfall erfährt.
Läuft der Vertrag nach einem Diebstahl oder Totalschaden weiter?
Ja, nach der Entschädigungsleistung läuft der Vertrag mit dem neu erworbenen Fahrrad weiter. Sie müssen die erforderlichen Daten des neuen Fahrrades unverzüglich mitteilen; die Prämie berechnet sich dann nach dem gültigen Tarif für das neue Fahrrad.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025