Beim Fahrrad-Tarif von andsafe ist auf Reisen mitgeführtes Fahrradgepäck geschützt, etwa Zelt, Schlafsack, Helm, Kleidung, Fahrradtaschen, Werkzeug oder Kindersitz, wenn es durch eine Straftat, einen Unfall, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Naturereignisse wie Sturm, Hagel oder Überschwemmung beschädigt wird oder abhandenkommt. Erstattet werden bis zu 500 Euro je Sache und höchstens 2.000 Euro pro Versicherungsfall.
Definition Reise
Eine Reise im Sinne dieser Bedingung liegt vor, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz planmäßig für mehr als einen Tag mit dem notwendigen Gepäck verlassen.
Versicherte Sachen
- Anhänger, Schleppstange, Beleuchtung, Steckschutzblech, Fahrradkorb
- Isomatte, Luftmatratze, Schlafsack, Zelt, Kochgeschirr
- Kartenmaterial, Kartenhalter, Fahrradkompass, Tachometer (keine Multifunktionsgeräte), Kilometerzähler
- Helm, Kleidung, Hygieneartikel, Sattelkissen, Fahrradwimpel
- Fahrradschloss, Werkzeug, Werkzeugtasche, Flickzeug, Luftpumpe
- Kindersitz, Reflektor, Klingel, Spiegel, Fahrradtasche
- Regenschutzplane, Trinkflasche
Wann Versicherungsschutz besteht
Wird Ihr Gepäck während einer Reise beschädigt oder zerstört oder kommt es abhanden, so besteht Versicherungsschutz, wenn der Schaden wie folgt eingetreten ist:
- durch die Straftat eines Dritten
- durch einen Unfall mit dem versicherten Fahrrad
- durch einen Unfall des Transportmittels (gilt nicht für aufgegebenes Fahrradzubehör und -gepäck)
- durch Brand, Blitzschlag oder eine Explosion
- durch Sturm oder Hagel, Überschwemmung, Lawine oder Erdrutsch
Nicht versicherte Schäden und Sachen
Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Schäden bzw. Sachen:
- Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren
- Bargeld, Kreditkarten, Schlüssel, Flug-/Bahntickets, Ausweispapiere und sonstige Wertsachen
- Handys, Tablets, Navigationssysteme, Unterhaltungselektronik und jegliche Formen von Video- und Fotoaufnahmegeräten
Leistungsumfang
Wir zahlen maximal 500 Euro für jede versicherte Sache und insgesamt 2.000 Euro pro Versicherungsfall. Die Leistung wird auf die Versicherungssumme angerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Wer für mehr als einen Tag mit dem nötigen Gepäck von zu Hause aufbricht, ist unterwegs für bestimmtes Fahrradzubehör und Reisegepäck geschützt. Der Schutz greift bei Schäden oder Verlust durch eine Straftat, einen Unfall, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Naturereignisse wie Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawine oder Erdrutsch. Nicht abgesichert sind etwa Verluste durch Vergessen oder Liegenlassen sowie Wertsachen und elektronische Geräte. Erstattet werden bis zu 500 Euro je Sache und maximal 2.000 Euro pro Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Ab wann gilt ein Aufenthalt als Reise im Sinne dieser Absicherung?
Eine Reise liegt vor, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz planmäßig für mehr als einen Tag mit dem notwendigen Gepäck verlassen.
In welchen Fällen zahlt der Versicherer für beschädigtes oder verlorenes Reisegepäck?
Versicherungsschutz besteht, wenn der Schaden durch die Straftat eines Dritten, einen Unfall mit dem versicherten Fahrrad, einen Unfall des Transportmittels, durch Brand, Blitzschlag oder Explosion oder durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawine oder Erdrutsch eingetreten ist. Beim Unfall des Transportmittels sind aufgegebenes Fahrradzubehör und -gepäck ausgenommen.
Sind mein Handy und meine Kamera auf der Radreise mitversichert?
Nein. Handys, Tablets, Navigationssysteme, Unterhaltungselektronik sowie jegliche Video- und Fotoaufnahmegeräte sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Auch Bargeld, Kreditkarten, Schlüssel, Flug- und Bahntickets, Ausweispapiere und sonstige Wertsachen sind nicht versichert.
Wie viel wird bei einem Schaden am Reisegepäck erstattet?
Es werden maximal 500 Euro für jede versicherte Sache und insgesamt höchstens 2.000 Euro pro Versicherungsfall gezahlt. Die Leistung wird auf die Versicherungssumme angerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025