Wird das Fahrrad gestohlen, sichert andsafe in der Fahrradversicherung nicht nur den klassischen Diebstahl ab, sondern auch Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung, Trickdiebstahl und Unterschlagung. Entscheidend ist, dass das Fahrrad zum Zeitpunkt der Entwendung abgeschlossen und gegen Diebstahl gesichert war; für lose verbundene Teile gilt Schutz nur, wenn sie zusammen mit dem Rad gestohlen wurden.
Versicherungsschutz besteht, wenn das Fahrrad und/oder mitversicherte Sachen entwendet werden. Lose mit dem Fahrrad verbundene Teile ersetzen wir nur, wenn der Dieb sie zusammen mit dem Fahrrad entwendet hat.
Diebstahl
Versicherungsschutz besteht, wenn das versicherte Fahrrad entwendet wurde und zum Zeitpunkt der Entwendung abgeschlossen, also gegen Diebstahl gesichert war. Einer abschließbaren Diebstahlsicherung gleichgestellt ist zum Beispiel:
- die Befestigung an einem Fahrradträger mit allen verfügbaren abgeschlossenen Sicherungen;
- die Lagerung in einem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Fahrzeugs.
Einbruchdiebstahl
Versicherungsschutz besteht auch, wenn das versicherte Fahrrad aus einem Raum in einem Gebäude entwendet wird, der gewaltsam aufgebrochen wurde. Räumen gleichgesetzt sind abschließbare Container oder vergleichbare Behältnisse.
Handelt es sich um Räume, die gemeinschaftlich genutzt werden, besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad durch eine abschließbare Diebstahlsicherung gesichert ist.
Einer abschließbaren Diebstahlsicherung gleichgestellt ist:
- die Befestigung an einem Fahrradträger an einem Fahrzeug, sofern der Fahrradträger über entsprechende Sicherungen verfügt und diese auch genutzt werden;
- die Lagerung bzw. das Abstellen des Fahrrads in einem verschlossenen Innenraum (auch Kofferraum) eines Fahrzeugs;
- die Lagerung bzw. das Abstellen in einem verschlossenen Raum bzw. in einem verschlossenen Gebäude.
Raub
Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn das Fahrrad geraubt wurde. Das ist der Fall, wenn einer der folgenden Punkte vorliegt:
- Eine Person hat gegen Sie Gewalt angewendet, um den Widerstand gegen die Wegnahme des Fahrrads auszuschalten.
- Sie haben einer Person das Fahrrad überlassen, weil sie Ihnen körperliche Gewalt an Ort und Stelle angedroht hat.
- Ihnen wurde das Fahrrad weggenommen, weil Ihre Widerstandskraft, zum Beispiel infolge einer Ohnmacht oder eines Herzinfarktes, ausgeschaltet war. Ihre körperliche Beeinträchtigung muss unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht selbst verschuldete Ursache entstanden sein.
Das Gleiche gilt, wenn nicht Sie, sondern ein berechtigter Nutzer Raubopfer geworden ist.
Plünderung
Es besteht Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad bei einer gewalttätigen Demonstration oder durch eine sonstige Handlung zerstört wird, bei der die öffentliche Ordnung teilweise zusammenbricht. Gleiches gilt, wenn das Fahrrad bei einer solchen Demonstration bzw. durch eine solche Handlung abhandenkommt.
Trickdiebstahl
Versichert ist auch das Abhandenkommen des Fahrrads durch einen Trickdiebstahl. Ein solcher liegt vor, wenn eine Person Sie bzw. den berechtigten Nutzer täuscht, um das Fahrrad ungehindert an sich nehmen zu können.
Unterschlagung
Außerdem besteht Versicherungsschutz für das Abhandenkommen des Fahrrads durch Unterschlagung. Unterschlagung im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn ein Dritter das Fahrrad nicht herausgibt, obwohl er dazu aufgefordert wurde und das Fahrrad nicht behalten darf.
Ist es rechtlich unstrittig, dass der Dritte das Fahrrad widerrechtlich nutzt bzw. die Herausgabe verweigert, ersetzen wir das Fahrrad. Voraussetzung ist, dass Sie uns gleichzeitig den Anspruch auf das Eigentum an dem unterschlagenen Fahrrad übertragen und uns bei der Durchsetzung unseres Eigentumsanspruchs (außergerichtlich und/oder gerichtlich) unterstützen.
Wann kein Versicherungsschutz besteht
Kein Versicherungsschutz besteht:
- bei Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen;
- bei einem Fahrraddiebstahl, wenn das Fahrrad nicht gegen Diebstahl gesichert war;
- für lose mit dem Fahrrad verbundene Teile, es sei denn, diese wurden zusammen mit dem versicherten Fahrrad entwendet.
Was bedeutet das konkret?
Gestohlene Fahrräder sind in verschiedenen Fällen abgesichert: beim einfachen Diebstahl, beim Einbruchdiebstahl, bei Raub, Plünderung, Trickdiebstahl und Unterschlagung. Wichtig ist, dass das Fahrrad beim Diebstahl abgeschlossen bzw. gesichert war; auch die Befestigung an einem gesicherten Fahrradträger oder das Abstellen in einem verschlossenen Raum oder Fahrzeug zählt als Sicherung. Lose Teile werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit dem Rad gestohlen wurden. Kein Schutz besteht, wenn das Fahrrad verloren, stehen- oder liegengelassen wurde oder nicht gesichert war.
Häufige Fragen
Muss mein Fahrrad abgeschlossen sein, damit der Diebstahl versichert ist?
Ja. Versicherungsschutz beim Diebstahl besteht nur, wenn das Fahrrad zum Zeitpunkt der Entwendung abgeschlossen, also gegen Diebstahl gesichert war. Als gleichwertig gelten unter anderem die Befestigung an einem Fahrradträger mit allen abgeschlossenen Sicherungen oder die Lagerung in einem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Fahrzeugs.
Sind auch Raub und Trickdiebstahl abgedeckt?
Ja. Versicherungsschutz besteht auch bei Raub, etwa wenn Gewalt angewendet oder angedroht wurde oder Ihre Widerstandskraft ausgeschaltet war. Ebenso ist der Trickdiebstahl versichert, bei dem eine Person Sie oder den berechtigten Nutzer täuscht, um das Fahrrad an sich zu nehmen.
In welchen Fällen zahlt die Versicherung nicht?
Kein Versicherungsschutz besteht beim Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen, bei einem Diebstahl, wenn das Fahrrad nicht gegen Diebstahl gesichert war, sowie für lose verbundene Teile, es sei denn, diese wurden zusammen mit dem Fahrrad entwendet.
Was gilt bei Diebstahl aus einem gemeinschaftlich genutzten Raum?
Wird das Fahrrad aus einem gewaltsam aufgebrochenen Raum in einem Gebäude entwendet, besteht Versicherungsschutz. Bei gemeinschaftlich genutzten Räumen greift der Schutz allerdings nur, wenn das Fahrrad zusätzlich durch eine abschließbare Diebstahlsicherung gesichert ist.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025