Beim andsafe Fahrradschutz gilt der Versicherungsschutz zunächst für die im Versicherungsschein genannte Person, die das Fahrrad erworben hat – also für Sie als Versicherungsnehmer mit Wohnsitz in Deutschland. Zusätzlich sind auch berechtigte Nutzer mitversichert, die das Fahrrad mit Ihrem Wissen und Willen verwenden, wobei die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag allein Ihnen zustehen.
Der Versicherungsschutz besteht zunächst für die im Versicherungsschein genannte Person, die das Fahrrad erworben hat – also für Sie als Versicherungsnehmer. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Darüber hinaus sind auch Personen mitversichert, die das Fahrrad mit Ihrem Wissen und Willen nutzen. Diese Personen gelten als berechtigte Nutzer.
Die Rechte und Pflichten aus diesem Versicherungsvertrag stehen ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu. Das Handeln und Unterlassen der berechtigten Nutzer müssen Sie sich wie eigenes Handeln und Unterlassen zurechnen lassen.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist in erster Linie die Person, die im Versicherungsschein steht und das Fahrrad gekauft hat, also der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz in Deutschland. Auch andere Personen, die das Fahrrad mit dessen Zustimmung nutzen, sind mitversichert. Alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag hat allein der Versicherungsnehmer. Was berechtigte Nutzer tun oder unterlassen, wird ihm dabei wie eigenes Verhalten zugerechnet.
Häufige Fragen
Wer ist beim Fahrradschutz versichert?
Versichert ist zunächst die im Versicherungsschein genannte Person, die das Fahrrad erworben hat, also der Versicherungsnehmer. Zusätzlich sind Personen mitversichert, die das Fahrrad mit Wissen und Willen des Versicherungsnehmers nutzen (berechtigte Nutzer).
Welche Voraussetzung muss der Versicherungsnehmer erfüllen?
Der Versicherungsnehmer muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben.
Wem stehen die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag zu?
Die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag stehen ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu.
Muss ich für das Verhalten anderer Nutzer einstehen?
Ja. Das Handeln und Unterlassen der berechtigten Nutzer müssen Sie sich wie eigenes Handeln und Unterlassen zurechnen lassen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025