Wann ein Fahrrad bei andsafe in der Fahrradversicherung als versichert gilt, hängt von der Art der Nutzung ab: Versichert ist vor allem die private Nutzung, wenn das Fahrrad überwiegend vom Versicherungsnehmer selbst gefahren wird, einschließlich privat motivierter Fahrten sowie Trainings- und Übungsfahrten außerhalb abgesperrter Wege. Auch dienstliche Fahrten sind mitversichert, sofern nur der Versicherungsnehmer das Rad nutzt; eine gewerbliche Nutzung ist dagegen ausgeschlossen.
Eine private Nutzung im Sinne dieser Bestimmungen liegt vor, wenn das Fahrrad überwiegend vom Versicherungsnehmer selbst genutzt wird. Dazu zählen insbesondere alle privat motivierten Fahrten. Eingeschlossen ist auch die Teilnahme an Trainings- und Übungsfahrten, sofern diese nicht auf eigens dafür abgesperrten Wegen, Straßen und Plätzen durchgeführt werden.
Eine Versicherung für die Teilnahme an (Rad-)Sportveranstaltungen besteht nur dann, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das primäre Ziel ist nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ausgerichtet.
- Es werden keine Startnummern vergeben.
- Es werden keine Zeitmessungen durchgeführt.
Eine Nutzung für dienstliche Fahrten ist mitversichert, sofern das Fahrrad ausschließlich vom Versicherungsnehmer dafür genutzt wird.
Nicht versichert ist die Nutzung im Rahmen eines Gewerbes, wenn die Nutzung des Fahrrads unmittelbar der Ausübung des Gewerbes dient (z. B. Fahrradvermietung, Kurier- und Lieferdienste, Fahrräder als Werbeflächen, Coffeebikes und ähnliche Nutzungen).
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist in erster Linie die private Nutzung, also wenn der Versicherungsnehmer das Fahrrad überwiegend selbst fährt – auch bei Trainings- und Übungsfahrten, solange diese nicht auf abgesperrten Strecken stattfinden. An Radsportveranstaltungen darf man teilnehmen, wenn es nicht um Höchstgeschwindigkeit geht, keine Startnummern vergeben und keine Zeiten gemessen werden. Dienstliche Fahrten sind mitversichert, wenn nur der Versicherungsnehmer das Rad nutzt. Für gewerbliche Zwecke besteht dagegen kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Sind Trainings- und Übungsfahrten mit dem Fahrrad mitversichert?
Ja, Trainings- und Übungsfahrten zählen zur versicherten privaten Nutzung, solange sie nicht auf eigens dafür abgesperrten Wegen, Straßen und Plätzen durchgeführt werden.
Besteht Versicherungsschutz bei der Teilnahme an einer Radsportveranstaltung?
Ja, aber nur, wenn das primäre Ziel nicht auf eine Höchstgeschwindigkeit ausgerichtet ist, keine Startnummern vergeben und keine Zeitmessungen durchgeführt werden.
Sind dienstliche Fahrten mit dem Fahrrad abgedeckt?
Dienstliche Fahrten sind mitversichert, sofern das Fahrrad ausschließlich vom Versicherungsnehmer dafür genutzt wird.
Ist eine gewerbliche Nutzung des Fahrrads versichert?
Nein, die Nutzung im Rahmen eines Gewerbes ist nicht versichert, wenn das Fahrrad unmittelbar der Ausübung des Gewerbes dient, etwa bei Fahrradvermietung, Kurier- und Lieferdiensten, Fahrrädern als Werbeflächen oder Coffeebikes.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025