Wird die andsafe Fahrradversicherung über einen von Ihnen bevollmächtigten Versicherungsmakler vermittelt und betreut, entfällt die zuvor getroffene Vereinbarung zur Nutzung des Kundenportals. Wünscht der Makler keine Verwaltung im Kundenportal, läuft der gesamte Schriftverkehr samt Dokumenten und Willenserklärungen über ihn – und gilt damit als Ihnen zugestellt. Endet die Betreuung durch den Makler, müssen Sie das unverzüglich mitteilen, und die ursprünglichen Regelungen greifen wieder.
Die zuvor getroffene Vereinbarung gilt nicht, wenn der Vertrag von einem von Ihnen hierzu bevollmächtigten Versicherungsmakler vermittelt und betreut wird.
Teilt uns der Versicherungsmakler mit, dass eine Verwaltung des Versicherungsvertrages im Kundenportal nicht gewünscht ist, erklären Sie sich damit einverstanden, dass sämtlicher Schriftverkehr sowie die Übermittlung von Dokumenten und Willenserklärungen über den von Ihnen bevollmächtigten Versicherungsmakler erfolgt.
Vertragsinformationen, Vertragsklärungen oder sonstiger Schriftverkehr, die an den von Ihnen beauftragten Versicherungsmakler übermittelt werden, gelten als Ihnen zugestellt.
Es steht Ihnen frei, die Registrierung im Kundenportal zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen.
Sollte die Betreuung durch einen Versicherungsmakler aufgelöst werden, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall würden die zuvor genannten Regelungen erneut verpflichtend für Sie gelten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein von Ihnen bevollmächtigter Versicherungsmakler den Vertrag vermittelt und betreut, gelten die sonst üblichen Regelungen zum Kundenportal nicht. Möchte der Makler keine Verwaltung über das Kundenportal, läuft die gesamte Kommunikation – einschließlich Dokumenten und Willenserklärungen – über ihn und gilt damit als bei Ihnen angekommen. Sie können sich später trotzdem noch im Kundenportal registrieren. Endet die Maklerbetreuung, müssen Sie das dem Versicherer sofort melden, und die ursprünglichen Regelungen greifen wieder.
Häufige Fragen
Muss ich das Kundenportal nutzen, wenn ein Makler meinen Vertrag betreut?
Nein. Wird der Vertrag von einem von Ihnen bevollmächtigten Versicherungsmakler vermittelt und betreut, gilt die Vereinbarung zum Kundenportal nicht. Teilt der Makler mit, dass keine Verwaltung im Kundenportal gewünscht ist, läuft der gesamte Schriftverkehr über ihn.
Gelten Unterlagen als zugestellt, wenn sie an meinen Makler gehen?
Ja. Vertragsinformationen, Vertragsklärungen oder sonstiger Schriftverkehr, die an den von Ihnen beauftragten Versicherungsmakler übermittelt werden, gelten als Ihnen zugestellt.
Kann ich mich später doch noch im Kundenportal registrieren?
Ja, es steht Ihnen frei, die Registrierung im Kundenportal zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen.
Was passiert, wenn die Betreuung durch den Makler endet?
Sie sind verpflichtet, dem Versicherer die Auflösung der Maklerbetreuung unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall gelten die ursprünglichen Regelungen erneut verpflichtend für Sie.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025