Bei der Fahrradversicherung von andsafe ist ausschließlich das Fahrrad abgesichert, das im Versicherungsschein namentlich aufgeführt ist. Für Fahrräder mit Versicherungs- oder Führerscheinpflicht sowie für Eigenbauten und Umbauten, die nicht vom Fahrradfachhandel zusammengebaut wurden, besteht kein Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz gilt nur für das Fahrrad, das im Versicherungsschein genannt ist.
Kein Versicherungsschutz besteht für Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht.
Außerdem besteht kein Versicherungsschutz für Fahrräder, die nicht durch einen Fahrradfachhandel zusammengebaut worden sind. Dazu zählen Eigenbauten und Umbauten.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist nur das eine Fahrrad, das ausdrücklich im Versicherungsschein steht. Fahrräder, die versicherungs- oder führerscheinpflichtig sind, sind vom Schutz ausgenommen. Ebenso nicht abgesichert sind selbst gebaute oder umgebaute Räder, die nicht aus dem Fahrradfachhandel stammen.
Häufige Fragen
Für welches Fahrrad gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz bezieht sich nur auf das Fahrrad, das im Versicherungsschein genannt ist.
Sind Fahrräder mit Versicherungs- oder Führerscheinpflicht mitversichert?
Nein. Für Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht, besteht kein Versicherungsschutz.
Ist ein selbst gebautes oder umgebautes Fahrrad versichert?
Nein. Für Fahrräder, die nicht durch einen Fahrradfachhandel zusammengebaut worden sind – also Eigenbauten oder Umbauten – besteht kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025