Wann die Entschädigung in der Glasversicherung der Andsafe Versicherung fällig wird, hängt von der abschließenden Feststellung des Anspruchs ab. Schon einen Monat nach der Schadenmeldung ist eine Abschlagszahlung möglich, bei Verzögerung kommen Zinsen hinzu – und in bestimmten Fällen kann die Zahlung aufgeschoben werden.
1. Fälligkeit der Entschädigung
Die Entschädigung wird fällig, wenn wir den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt haben.
Sie können einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
2. Verzinsung
Für die Verzinsung gelten folgende Regelungen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
- Die Entschädigung ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen, es sei denn, sie wurde innerhalb eines Monats geleistet.
- Der Zinssatz liegt einen Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB), mindestens aber bei vier Prozent und höchstens bei sechs Prozent Zinsen pro Jahr. Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
3. Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem wir die Entschädigung aufgrund Ihres Verschuldens nicht ermitteln oder zahlen können.
4. Aufschiebung der Zahlung
Wir können die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen oder aus Anlass des Versicherungsfalls ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie läuft.
Gleiches gilt, wenn das Verfahren nicht gegen Sie geführt wird, sondern gegen eine Person, die befugt ist, selbstständig in einem nicht ganz unbedeutenden Umfang für Sie zu handeln und damit Ihre „Risikoverwaltung“ übernimmt (Repräsentant:in).
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung erfolgt, sobald der Schaden dem Grund und der Höhe nach geklärt ist. Bereits einen Monat nach der Schadenmeldung können Sie eine Abschlagszahlung in Höhe des voraussichtlich mindestens fälligen Betrags verlangen. Verzögert sich die Auszahlung über einen Monat hinaus, kommen Zinsen hinzu. In bestimmten Situationen – etwa bei Zweifeln an der Empfangsberechtigung oder laufenden Verfahren – kann die Zahlung vorübergehend aufgeschoben werden.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung fällig?
Die Entschädigung wird fällig, wenn der Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt wurde.
Kann ich vorab eine Abschlagszahlung verlangen?
Ja. Einen Monat nach Meldung des Schadens können Sie den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Wie wird die Entschädigung verzinst?
Die Entschädigung ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen, es sei denn, sie wurde innerhalb eines Monats geleistet. Der Zinssatz liegt einen Prozentpunkt unter dem Basiszinssatz nach § 247 BGB, mindestens jedoch bei vier Prozent und höchstens bei sechs Prozent pro Jahr. Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Wann kann die Zahlung aufgeschoben werden?
Die Zahlung kann aufgeschoben werden, solange Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen oder aus Anlass des Versicherungsfalls ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie oder gegen Ihre Repräsentant:in läuft.
Was passiert bei einer Verzögerung durch mein eigenes Verschulden?
Zeiträume, in denen die Entschädigung aufgrund Ihres Verschuldens nicht ermittelt oder gezahlt werden kann, werden bei der Berechnung der Fristen nicht berücksichtigt.