Bei der Glasversicherung der Andsafe Versicherung geht Ihr Schadenersatzanspruch gegen Dritte auf den Versicherer über, sobald dieser den Schaden ersetzt. Sie erfahren, welche Pflichten Sie zur Sicherung dieser Ansprüche haben und welche Folgen eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung dieser Obliegenheiten nach sich zieht.
1. Ihre Ersatzansprüche gegen Dritte
Haben Sie einen Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten, geht dieser Anspruch auf uns über, soweit wir den Schaden ersetzen. Der Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden.
Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, geht der Anspruch nur dann auf uns über, wenn die Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
2. Ihre Pflicht zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Sie müssen alles dafür tun, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche gegen Dritte nicht verlieren. Gleiches gilt für Rechte, die der Sicherung dieser Ansprüche dienen. Das bedeutet auch, die geltenden Form- und Fristvorschriften zu beachten.
Nachdem Ihr Ersatzanspruch auf uns übergegangen ist, sind Sie verpflichtet, bei der Durchsetzung des Anspruchs mitzuwirken, soweit dies erforderlich ist. Kommen Sie dieser Pflicht vorsätzlich nicht nach und verlieren Sie dadurch den Ersatzanspruch, sind wir im gleichen Umfang von der Leistung an Sie befreit.
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. In welchem Maße, hängt von der Schwere Ihres Verschuldens ab. Sind Sie der Auffassung, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist das nur dann relevant, wenn Sie es beweisen können.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein anderer den Glasschaden verursacht hat und der Versicherer Ihnen den Schaden ersetzt, dürfen Sie Ihren Anspruch gegen den Verursacher nicht doppelt einfordern – dieser Anspruch geht auf den Versicherer über. Sie sind gehalten, Ihre Ansprüche zu wahren, Fristen und Formvorschriften einzuhalten und bei der Durchsetzung mitzuwirken. Verletzen Sie diese Mitwirkung, kann sich das auf die Leistung auswirken.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten?
Ihr Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten geht auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt. Der Übergang darf nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden.
Gilt der Anspruchsübergang auch gegenüber Personen in meinem Haushalt?
Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, geht der Anspruch nur dann auf den Versicherer über, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Welche Pflichten habe ich zur Sicherung meiner Ersatzansprüche?
Sie müssen alles dafür tun, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche gegen Dritte nicht verlieren. Dazu gehört auch, die geltenden Form- und Fristvorschriften zu beachten und die Rechte zur Sicherung dieser Ansprüche zu wahren.
Welche Folgen hat es, wenn ich meine Mitwirkungspflicht verletze?
Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht vorsätzlich nicht nach und verlieren dadurch den Ersatzanspruch, ist der Versicherer im gleichen Umfang von der Leistung befreit. Bei grob fahrlässiger Verletzung darf der Versicherer die Leistung je nach Schwere Ihres Verschuldens kürzen.