Mit der Glasversicherung der Andsafe Versicherung können Sie einen Vertrag in eigenem Namen zugunsten einer anderen Person abschließen und deren Interessen versichern. Erfahren Sie, wem die Rechte aus dem Vertrag zustehen, wie die Entschädigung ausgezahlt wird und wann Kenntnis und Verhalten der versicherten Person zu berücksichtigen sind.
1. Rechte aus dem Vertrag
Sie können den Versicherungsvertrag auch in eigenem Namen zugunsten einer anderen Person schließen, indem Sie deren Interessen versichern.
Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag stehen in diesem Fall nur Ihnen als Versicherungsnehmer:in zu, nicht der versicherten Person. Das gilt auch dann, wenn diese den Versicherungsschein besitzt.
2. Zahlung der Entschädigung
Bevor wir Sie entschädigen, können wir den Nachweis verlangen, dass die versicherte Person ihre Zustimmung dazu erteilt hat.
Die versicherte Person braucht wiederum Ihre Zustimmung, um eine Entschädigung von uns verlangen zu können.
3. Kenntnis und Verhalten
Soweit Ihre Kenntnis und Ihr Verhalten als Versicherungsnehmer:in von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten der versicherten Person zu berücksichtigen. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie uns nicht darüber informiert haben, dass Sie den Vertrag geschlossen haben, ohne von der versicherten Person dazu beauftragt worden zu sein.
Auf die Kenntnis der versicherten Person kommt es dagegen nicht an, wenn der Vertrag entweder ohne ihr Wissen abgeschlossen worden ist oder es ihr nicht möglich oder zumutbar war, Sie rechtzeitig zu benachrichtigen.
Soweit der Vertrag sowohl Ihre Interessen als auch die Interessen der versicherten Person umfasst, müssen Sie sich für Ihr Interesse das Verhalten und die Kenntnis der versicherten Person nur zurechnen lassen, wenn diese Ihr:e Repräsentant:in ist.
Das setzt voraus, dass die Person befugt ist, selbstständig in einem nicht ganz unbedeutenden Umfang für Sie zu handeln und damit Ihre „Risikoverwaltung“ übernimmt.
Was bedeutet das konkret?
Sie können eine Glasversicherung abschließen, die nicht Ihre eigenen Interessen, sondern die einer anderen Person absichert. In diesem Fall bleiben Sie als Versicherungsnehmer:in gegenüber dem Versicherer die zentrale Ansprechperson: Die Rechte aus dem Vertrag liegen bei Ihnen, und für eine Auszahlung ist das Zusammenspiel Ihrer Zustimmung und der Zustimmung der versicherten Person maßgeblich. Auch das Wissen und Verhalten der versicherten Person kann in bestimmten Situationen eine Rolle spielen.
Häufige Fragen
Kann ich eine Glasversicherung für eine andere Person abschließen?
Ja. Sie können den Versicherungsvertrag in eigenem Namen zugunsten einer anderen Person schließen, indem Sie deren Interessen versichern.
Wem stehen die Rechte aus dem Vertrag zu?
Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag stehen nur Ihnen als Versicherungsnehmer:in zu, nicht der versicherten Person. Das gilt auch dann, wenn diese den Versicherungsschein besitzt.
Was ist bei der Zahlung der Entschädigung zu beachten?
Bevor die Andsafe Versicherung Sie entschädigt, kann sie den Nachweis verlangen, dass die versicherte Person ihre Zustimmung dazu erteilt hat. Die versicherte Person braucht wiederum Ihre Zustimmung, um eine Entschädigung verlangen zu können.
Wann spielt die Kenntnis der versicherten Person keine Rolle?
Auf die Kenntnis der versicherten Person kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne ihr Wissen abgeschlossen worden ist oder es ihr nicht möglich oder zumutbar war, Sie rechtzeitig zu benachrichtigen.
Wann muss ich mir das Verhalten der versicherten Person zurechnen lassen?
Umfasst der Vertrag sowohl Ihre Interessen als auch die der versicherten Person, müssen Sie sich das Verhalten und die Kenntnis der versicherten Person für Ihr Interesse nur zurechnen lassen, wenn diese Ihr:e Repräsentant:in ist. Das setzt voraus, dass die Person befugt ist, selbstständig in einem nicht ganz unbedeutenden Umfang für Sie zu handeln und damit Ihre „Risikoverwaltung“ übernimmt.