In der Glasversicherung der Andsafe Versicherung kann Ihr Leistungsanspruch entfallen, wenn Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführen oder arglistig über wichtige Tatsachen täuschen. Auch das Verhalten volljähriger Personen aus Ihrem Haushalt kann Ihnen zugerechnet werden, wenn diese Sie repräsentieren.
1. Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls
Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so verlieren Sie Ihren Leistungsanspruch.
Die vorsätzliche Herbeiführung gilt als bewiesen, wenn Sie in einem Strafprozess rechtskräftig wegen eines vorsätzlich begangenen Deliktes verurteilt wurden.
2. Arglistige Täuschung über Tatsachen
Sie verlieren auch dann Ihren Leistungsanspruch, wenn Sie uns arglistig über Tatsachen täuschen oder zu täuschen versuchen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Die arglistige Täuschung gilt als bewiesen, wenn Sie in einem Strafprozess rechtskräftig wegen Betruges oder Betrugsversuches verurteilt wurden.
3. Arglistige Täuschung über Tatsachen
Hat eine volljährige Person, mit der Sie im versicherten Haushalt zusammenleben, den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder uns arglistig über Tatsachen getäuscht, müssen Sie sich das Verhalten zurechnen lassen, sofern die Person Sie repräsentiert.
Das ist dann der Fall, wenn die Person befugt ist, selbstständig in einem nicht ganz unbedeutenden Umfang für Sie zu handeln und damit Ihre „Risikoverwaltung“ übernimmt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz setzt ehrliches und rechtstreues Verhalten voraus. Wer einen Schaden absichtlich verursacht oder beim Versicherer täuscht, riskiert den Verlust der Leistung. Das gilt auch, wenn eine volljährige Person aus Ihrem Haushalt so für Sie handelt, dass ihr Verhalten Ihnen zugerechnet wird. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht die verbindlichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich den Schaden vorsätzlich herbeiführe?
Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, verlieren Sie Ihren Leistungsanspruch. Der Vorsatz gilt als bewiesen, wenn Sie in einem Strafprozess rechtskräftig wegen eines vorsätzlich begangenen Deliktes verurteilt wurden.
Was gilt bei arglistiger Täuschung über den Schaden?
Wenn Sie uns arglistig über Tatsachen täuschen oder zu täuschen versuchen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, verlieren Sie Ihren Leistungsanspruch. Die Täuschung gilt als bewiesen, wenn Sie rechtskräftig wegen Betruges oder Betrugsversuches verurteilt wurden.
Muss ich mir das Verhalten anderer Personen im Haushalt zurechnen lassen?
Ja, wenn eine volljährige Person, mit der Sie im versicherten Haushalt zusammenleben, den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt oder arglistig täuscht und diese Person Sie repräsentiert.
Wann repräsentiert mich eine andere Person?
Eine Person repräsentiert Sie, wenn sie befugt ist, selbstständig in einem nicht ganz unbedeutenden Umfang für Sie zu handeln und damit Ihre „Risikoverwaltung“ übernimmt.