Bei der Glasversicherung der Andsafe Versicherung genügt für Mitteilungen und Erklärungen zum Vertrag in der Regel eine E-Mail. Erfahren Sie, an welche Stelle Sie sich wenden und was gilt, wenn Sie eine Anschriften-, Namens- oder Betriebsverlegung nicht anzeigen.
1. Form und Adressat
Wollen Sie eine Erklärung an uns richten, die im Zusammenhang mit Ihrem Versicherungsvertrag steht, oder einer Mitteilungspflicht nachkommen, so genügt es, wenn Sie uns eine E-Mail schreiben.
Nur in Fällen, in denen das Gesetz ausdrücklich die Schriftform vorsieht, genügt die Textform nicht. Sind in diesem Vertrag für bestimmte Mitteilungen oder Erklärungen andere Formvorgaben vorgesehen, so gelten diese.
Richten Sie Ihre Erklärungen und Mitteilungen bitte an:
- die Hauptverwaltung von andsafe oder
- die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle.
Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Mitteilungen bleiben bestehen.
2. Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung
Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt es, wenn wir unsere Erklärungen per eingeschriebenem Brief an Ihre letzte uns bekannte Anschrift senden.
Die Erklärung gilt dann drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass Sie uns eine Namensänderung nicht mitgeteilt haben.
3. Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung
Haben Sie die Versicherung für Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen in Punkt 2. entsprechend Anwendung.
Was bedeutet das konkret?
Sie können Ihre Anliegen zum Vertrag grundsätzlich formlos per E-Mail übermitteln – nur wo das Gesetz ausdrücklich Schriftform verlangt, reicht das nicht. Wichtig ist, dass Sie Änderungen wie eine neue Anschrift oder einen neuen Namen zeitnah melden. Andernfalls dürfen Erklärungen an Ihre letzte bekannte Adresse geschickt werden und gelten nach einer festgelegten Frist als zugestellt.
Häufige Fragen
In welcher Form kann ich Mitteilungen an andsafe richten?
Für Erklärungen im Zusammenhang mit Ihrem Vertrag genügt in der Regel eine E-Mail. Nur wenn das Gesetz ausdrücklich die Schriftform vorsieht, reicht die Textform nicht. Sind im Vertrag andere Formvorgaben vorgesehen, gelten diese.
An wen muss ich meine Erklärungen und Mitteilungen senden?
An die Hauptverwaltung von andsafe oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle.
Was passiert, wenn ich eine Anschriftenänderung nicht mitteile?
Dann genügt es, wenn wir unsere Erklärungen per eingeschriebenem Brief an Ihre letzte bekannte Anschrift senden. Die Erklärung gilt drei Tage nach Absendung des Briefes als zugegangen. Das Gleiche gilt bei einer nicht mitgeteilten Namensänderung.
Was gilt bei Verlegung meiner gewerblichen Niederlassung?
Haben Sie die Versicherung für Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossen, gelten bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen zur nicht angezeigten Anschriftenänderung entsprechend.